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Strassenverkehrsamt

Weshalb braucht es einen Neubau für das Strassenverkehrsamt (STVA)?

Die Einrichtungen des STVA sind derzeit auf verschiedene Orte verteilt. Sie entsprechen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit einer eigenen Prüfhalle und modernen Schalterräumlichkeiten werden die Einheiten des Strassenverkehrsamts an einem zentralen Ort zusammengefasst. Auch werden die Kundenfreundlichkeit und die Sicherheit erhöht. Die Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet und damit Personal eingespart werden.

Weisen die heutigen Standorte des STVA Mängel auf?

In den Prüfstellen bestehen Mängel hinsichtlich Unfallverhütung. Sie verfügen über keine abgetrennten Aufenthaltsmöglichkeiten. Teilweise gibt es keine Sanitäranlagen (WC) für die Kundschaft. Die Kundenräume der Administration in Trogen sind nicht hindernisfrei zugänglich, das Behindertengleichstellungsgesetz wird dadurch verletzt.

Haben die heutigen Standorte des STVA Nachteile aus betrieblicher Sicht?

Die aktuellen Prüfstellen verfügen über keine Aussengelände für Funktionsprüfungen. Die Probefahrten im regulären Verkehr sind riskant und nicht effizient. Zudem ermöglichen die heutigen Prüfstellen keine parallelen Prüfabläufe, was ebenfalls ineffizient ist (je Prüfstelle nur eine Prüfbahn).

Können die aktuellen Standorte des STVA verbessert werden, damit sie den heutigen Anforderungen genügen?

Erneuerungen und Entwicklung der heutigen verzettelten Infrastruktur sind kaum möglich und wenn, sehr aufwändig. Für einen Ausbau der Prüfstellen fehlt der Platz. Alle aktuellen Prüfstellen sind zudem in Fremdbesitz: Investitionen müssten durch die privaten Eigentümer getätigt werden.

Was bedeutet der Neubau für die Anfahrtswege der Kundschaft?

Der grössere Teil der Kundschaft des STVA wohnt im Mittel- und im Hinterland. Damit bringt die Verlegung nach Gmünden für die Mehrheit der Kundinnen und Kunden eine Reduktion des Anfahrtswegs für Schaltergeschäfte und Fahrzeugprüfungen. Für die LKW bewirkt der neue Standort Gmünden eine Halbierung der Anfahrtsstrecke zur Fahrzeugprüfung. Da der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch eines LKW um Faktor 7 bis 10 höher liegt als jener eines PKW, wirkt sich die deutliche Fahrstreckenreduktion für Lastwagen ökologisch besonders positiv aus.

Wie hat sich der Bestand der Motorfahrzeuge im Vergleich zur Infrastruktur des STVA entwickelt?

Der Bestand von Motorfahrzeugen im Kanton hat im Zeitraum 1994-2023 um mehr als 16'600 Fahrzeuge zugenommen. Dies ist ein Anstieg von 51 %. Die dem STVA für Fahrzeugprüfungen zur Verfügung stehende Infrastruktur ist flächenmässig seit 1994 unverändert geblieben.

Ist mit dem Neubau der Raumbedarf für das STVA für längere Zeit gedeckt?

Mit den heute vorhersehbaren kapazitätsbestimmenden Entwicklungen für das STVA, insbesondere gleichbleibende Aufgabenübertragung durch den Bund, Entwicklung von Bevölkerung und Fahrzeugbestand in Appenzell Ausserrhoden, sowie Einflüssen von Digitalisierung und Automatisierung ist davon auszugehen, mit den geplanten Räumlichkeiten und den damit verbundenen Effizienzsteigerungen auch langfristig gut aufgestellt zu sein.

Weshalb eignet sich Gmünden als Standort für die Prüfhalle des STVA?

Eine Standortevaluation hat Gmünden als idealen Standort für einen Neubau des STVA ergeben. Die sehr zentrale Lage im Kanton sowie die Tatsache, dass das Land schon im Besitz des Kantons ist, waren dabei gewichtige Argumente. Weitere Punkte, die für den Standort Gmünden sprechen:

  • Bedürfnisse des STVA und der ReVepo lassen sich erfüllen
  • Zentrale Lage im Kanton, gute Erreichbarkeit für den Individualverkehr
  • Synergien mit den Gefängnissen beim Wettbewerb, Bau und Betrieb
  • Gewerbeflächen werden nicht beeinträchtigt
  • Verdichtung von Nutzungen auf bereits kantonseigenem Land

Kann sich der Kanton nicht in Prüfhallen der anderen Kantone einmieten?

Der Fahrzeugbestand der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die Prüfkapazitäten sind bezüglich Rauminfrastruktur in allen drei Kantonen seit Jahrzehnten nicht mehr nennenswert erweitert worden. Die Nachbarkantone sehen aufgrund der eigenen Kapazitätsengpässe keine Möglichkeit, dem Kanton Appenzell Ausserrhoden Zeitfenster in Prüfhallen zu vermieten.

Es besteht doch Prüffreiheit. Können Fahrzeuge des Kantons Appenzell Ausserrhoden nicht einfach in angrenzenden Prüfstellen im Kanton St. Gallen vorgeführt werden?

Im Kanton St. Gallen erhalten ausserkantonal eingelöste Fahrzeuge nur von Garagenbetrieben mit St. Galler Sitz einen Termin. Bei allen anderen Anfragen für Prüfungen von ausserkantonalen Fahrzeugen werden keine Termine vergeben. Begründet wird diese Praxis mit den überlasteten Ressourcen und den Rückständen von Nachprüfungen gegenüber den vorgegeben Prüfungsintervallen. Dass sich diese Situation bis zur Eröffnung der Prüfstelle Gmünden ändert, zeichnet sich nicht ab.

Bedeutet die Zentralisierung am Standort Gmünden Mehrverkehr für die Gemeinde Teufen und Stein?

Rund 50 % der Ausserrhoder Fahrzeuge sind westlich der Gemeinden Teufen und Stein eingelöst, knapp 40 % in den östlich gelegenen Gemeinden. Heute fahren die Kundinnen und Kunden der westlich gelegenen Gemeinden durch Teufen zu den STVA Standorten. Durch die Zentralisierung in Gmünden enden diese Fahrten an der Ortsgrenze von Teufen. Neu müssten die östlich gelegenen Gemeinden jedoch durch Teufen durchfahren. Unter dem Strich bedeutet dies für Teufen eine Reduktion des von der STVA-Kundschaft generierten Durchgangsverkehrs um ca. 10 %. Die Gemeinde Stein wird weiterhin durch die gleiche Kundengruppe durchfahren, es ist somit keine Änderung des Verkehrsaufkommens zu erwarten.

Muss das Strassenverkehrsamt auch in Zukunft noch Fahrzeuge prüfen oder machen Elektrofahrzeuge und autonome Autos diese Aufgabe hinfällig?

Ob ein Fahrzeug von einem Verbrennungs- oder einem Elektromotor angetrieben wird, hat auf die Notwendigkeit einer amtlichen Prüfung keinen Einfluss. Die Fahrzeuge haben weiterhin Reifen, Bremsen, Teile, die korrodieren oder reissen können. Den mechanischen Fahrzeugzustand periodisch zu überprüfen, bleibt Aufgabe des STVA. Neue Funktionen wie Fahrerassistenzsysteme, Hochvoltsysteme, automatisierte Fahrzustände etc. erweitern den Prüfumfang zusätzlich und auch die Analyse und Prüfung von Systemdaten werden zukünftig das Aufgabenspektrum des STVA erweitern. Da die Prüfmethodik heute noch nicht für alle Aufgaben vorhergesehen werden kann, ist ein Neubau an einem Standort mit eigener Aussenfahrfläche ein Muss für eine zukunftsfähige Infrastruktur.

Werden noch Führerprüfungen abgenommen werden müssen, wenn die Fahrzeuge autonom fahren?

Automatisiertes Fahren wird sich nur langsam durchsetzen. Das liegt vor allem daran, dass Autos durchschnittlich bis zu 20 Jahre im Einsatz sind – und sich neue Technologien deshalb nur ganz allmählich im Gesamtfahrzeugbestand bemerkbar machen werden. Der Anteil von Neufahrzeugen, bei denen sich der Fahrer auf Autobahnen komplett von der Fahraufgabe abwenden kann, wird laut Prognosen des ADAC im «optimistischen» Fall auf immerhin 70 % im Jahr 2050 steigen. Ab 2030 werden dann PKW mit «Citypilot», also der Fähigkeit, sowohl auf der Autobahn als auch in der Stadt allein zu fahren, allmählich auf den Strassen auftauchen. Und erst nach 2040 werden wohl in grösserer Zahl Autos angeboten werden, die völlig autonom von Tür zu Tür gelangen, also auch auf Landstrassen keinen Fahrer mehr benötigen. Das bedeutet: Voraussichtlich noch bis weit ins 21. Jahrhundert hinein werden ganz «normale» Fahrzeuge neben vollautomatisierten unterwegs sein. Vor allem in ländlichen Gebieten wie Appenzell Ausserrhoden wird die Verbreitung aufgrund der wenig standardisierten Strasseninfrastruktur (d.h. ohne Markierungen etc.) wohl unterdurchschnittlich voranschreiten. Deshalb wird die Nachfrage nach Fahrausbildung und -prüfungen längerfristig bestehen bleiben.

Werden Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrsamts den Gefangenen begegnen? Muss diesbezüglich etwas Besonderes beachtet werden?

Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrsamts werden den Gefangenen nicht begegnen. Die Personenströme des Strassenverkehrsamts und der Gefängnisse sind strikte getrennt. Auf dem Areal des Strassenverkehrsamts werden sich keine Gefangenen befinden. Es wurde auch darauf geachtet, dass aus den Gebäuden keine gegenseitige Einsichtnahme möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Haben Sie Fragen zum Projekt?

Auskunft erteilt:

Andreas Vetsch
Projektkoordinator
Leiter Strassenverkehrsamt

ssz@clutterar.ch