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Regierungsrat mehrheitlich für Kommissionsvorschläge

Die vorberatende Kommission hat ihre Anträge zur zweiten Lesung der Totalrevision der Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden verabschiedet. Der Regierungsrat begrüsst die Ergebnisse weitgehend und unterstützt die Vorschläge in zentralen Punkten – mit einer Ausnahme.

Auf die zweite Lesung im Kantonsrat hin beantragt die Kommission für die Totalrevision der Kantonsverfassung (BKKV), das vom Regierungsrat vorgeschlagene Proporzwahlsystem in Wahlkreisen und Gemeinden ab neun Sitzen einzuführen. Der Regierungsrat hatte die Lösung ab fünf Sitzen favorisiert. Er schliesst sich nun dem Antrag der BKKV an.

Im Bereich der politischen Rechte hatte sich der Regierungsrat dafür ausgesprochen, Stimmrechtsalter 16 und Ausländerstimmrecht zusammen als Eventualantrag zur Abstimmung zu bringen. Die Kommission empfiehlt, das Stimmrechtsalter 16 durch eine separate Motion weiterzuverfolgen. Nur das Ausländerstimmrecht soll als Eventualantrag der Bevölkerung unterbreitet werden. Der Regierungsrat kann die Trennung der Themenbereiche aus sachlichen sowie politischen Gründen unterstützen und spricht sich ebenfalls für die Kommissionsanträge aus.

Anders beurteilt der Regierungsrat den Vorschlag der Kommission zur Medienförderung. Die Mehrheit möchte den Artikel gänzlich streichen. Eine Minderheit fordert hingegen die gezielte Förderung des Lokaljournalismus, um die Demokratie zu stärken. Der Regierungsrat hatte sich im Vorfeld für eine indirekte Medienförderung ausgesprochen. Er hält an diesem Anliegen fest, auch angesichts der Entwicklung der Medienlandschaft. So ist im regionalen und lokalen Journalismus eine deutliche und anhaltende Verarmung festzustellen. Gleichzeitig zeigen jüngere Entwicklung im nahen und ferneren Ausland, dass starke, unabhängige Medien ein wesentlicher Pfeiler einer rechtsstaatlichen Demokratie sind.

Eine Medienförderung im Sinne des Vorschlags des Regierungsrates stellt ein gangbarer Kompromiss zwischen einem "Laisser-faire" und einer heiklen direkten Förderung bestimmter medialer Produkte dar. Darüber hinaus betont der Medienartikel die Bedeutung der Medienkompetenz in der heutigen Gesellschaft. Allein deshalb bringt diese Bestimmung nach Ansicht des Regierungsrats einen bedeutenden Mehrwert für eine zeitgemässe, zukunftsgerichtete Kantonsverfassung.

Die zweite Lesung zur Totalrevision der Kantonsverfassung findet am 25. August statt.  Die Unterlagen zum Geschäft können via www.ar.ch/kantonsverfassung abgerufen werden.

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