Inhalt

Archivbenutzung

  • Massgebliche kantonale Rechtsgrundlagen sind das Archivgesetz sowie das Benützungsreglement für das Staatsarchiv.
  • Das Staatsarchiv steht während der Öffnungszeiten allen Personen offen. Archivgut ist im Lesesaal einzusehen; es wird nicht an Privatpersonen ausgeliehen.
  • Archivgut, an dem keine Schutzinteressen bestehen, ist im Rahmen der Benützungsordnung allgemein zugänglich. Das Fotografieren von allgemein zugänglichem Archivgut für den privaten Gebrauch ist erlaubt.
  • Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen wie Reproduktionen, Transkriptionen oder Recherchen sind kostenpflichtig.
  • Mehrere Bestände sind online verfügbar, siehe unter Archivbestände online. Eine Anleitung zur Benützung der elektronischen Gebäudeverzeichnisse von Herisau finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen

Staatsarchiv

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.