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Rechtsauskunft

Die Gerichtskanzleien erteilen nur Auskünfte zum Verfahrensablauf (Zuständigkeit, Gestaltung von Eingaben etc.). Fragen nach den Prozesschancen, den rechtlichen Grundlagen eines Begehrens oder dergleichen können nicht beantwortet werden. Mit solchen Anliegen wenden Sie sich am besten an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Entsprechende Adressen und Hinweise bezüglich Spezialgebiete erhalten Sie unter anderem bei den Anwaltsverbänden der Kantone Appenzell und St. Gallen.

Anwaltsverband Appenzell

Präsident RA lic. iur. Michael Manser

Grand & Nisple Rechtsanwälte, Oberer Graben 26, 9000 St. Gallen, Tel. +41 71 222 40 33

Der Appenzellische Anwaltsverband führt ausserdem in der Regel am 1. Mittwoch im Monat in Herisau, Teufen, Heiden und Appenzell kostenlose Beratungen durch. Das genaue Datum, die entsprechenden Örtlichkeiten und Zeiten werden jeweils im Amtsblatt publiziert oder können direkt beim Anwaltsverband Appenzell erfragt werden.

Anwaltsverband St. Gallen

Eine Liste mit st.gallischen Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.