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Neue Verordnung über die Schiffsführerausweise

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine neue Verordnung über die Schiffsführerausweise erlassen. 

Schiffsführerausweise für Personen mit Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden wurden bis anhin durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen ausgestellt. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen kommt es zu einer Änderung: Neu ist das Ausserrhoder Strassenverkehrsamt dafür zuständig. Dies entspricht dem Regelfall gemäss der Bundesgesetzgebung über die Binnenschifffahrt.

Die neue Verordnung und die gleichzeitige Revision des Anhangs 1 zur Organisationsverordnung bilden die neue Zuständigkeit ab und regeln den Gebührentarif für diese neue Aufgabe. Die einzelnen Tarifpositionen entsprechen jenen, die für Führerausweise im Bereich des Strassenverkehrs bestehen. 

Die neue Verordnung tritt auf den 1. April 2025 in Kraft. 

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