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Neue Verordnung über die Stiftungsaufsicht

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Verordnung über die Stiftungsaufsicht revidiert. Die neue Verordnung tritt auf den 1. März 2025 in Kraft.

Die bestehende Verordnung über die Stiftungsaufsicht gilt seit 1.Oktober 2003. Sie wurde nun totalrevidiert. Die wichtigste Änderung betrifft die Streichung der Ausführungen zur beruflichen Vorsorge. Appenzell Ausserrhoden trat im Jahr 2008 der Interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei. Dies erfolgte ausschliesslich für den Bereich der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen. Damit wurden die entsprechenden Bestimmungen in der Verordnung bedeutungslos.

Im Weiteren werden ergänzende Regelungen zur Aufsicht in die Verordnung aufgenommen. Ebenfalls werden neu die Gebühren der kantonalen Stiftungsaufsicht, die bisher in einem separaten Tarif geregelt sind, integriert. Schliesslich wird die Revision zum Anlass genommen, um die Gebühren für die Prüfung der jährlichen Berichterstattung anzuheben. Letztmals wurden diese im Jahr 2014 angepasst.

Die Bestimmungen der neuen Verordnung lehnen sich einerseits verschiedentlich an Regelungen aus anderen Kantonen an. Sie berücksichtigen andererseits Erkenntnisse aus der praktischen Tätigkeit der Stiftungsaufsicht. Die neue Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

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