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Öffentliche Mitwirkung zur kantonalen Schutzzonenplanung gestartet

Mit dem kantonalen Schutzzonenplan schützt Appenzell Ausserrhoden die Natur- und Landschaftswerte. Mit der vorliegenden Teilanpassung werden neue Naturschutzzonen und Naturobjekte in den Schutzzonenplan aufgenommen. Zu anstehenden Anpassungen und Erweiterungen ist die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen.

Mit dem Instrument der kantonalen Schutzzonenplanung sind in Appenzell Ausserrhoden seit 1991 landschaftlich, ökologisch und kulturgeschichtlich wertvolle Flächen und Objekte ausserhalb der Bauzone unter Schutz gestellt. Der kantonale Schutzzonenplan wird periodisch angepasst, um massgebende Natur- und Landschaftswerte in ihrem Bestand zu schützen und die Biodiversität zu fördern.

Zurzeit stehen Anpassungen und Erweiterungen von Naturschutzzonen und Naturobjekten in den Gebieten Urnäsch Alp Chli Gerstengschwend und Alp Langflue, Hundwil Schossweid, Schwellbrunn Schlössli, Gais Nittenhaus sowie Walzenhausen Steig und Pföh an. Die Erweiterung der kantonalen Schutzzonen ist Bestandteil der Ziele des Regierungsprogramms 2024-2027.

Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Die Schutzzonenplanänderungen sind unter www.ar.ch/arw abrufbar oder beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, einsehbar. Die Mitwirkungsfrist dauert bis zum Donnerstag, 17. April 2025.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
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