Inhalt
Die Arbeitslosenversicherung AR (ALV AR) vollzieht auf kantonaler Ebene die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie die Bestimmungen über die öffentliche Arbeitsvermittlung aus dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.
Unter ihrem Dach arbeiten folgende Vollzugs- und Dienstleistungsstellen:
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Herisau
Integration von Arbeitslosen, Arbeitsvermittlung für Stellensuchende, Personalvermittlung für Arbeitgeber, Arbeitsmarktliche Massnahmen, Umsetzung Stellenmeldepflicht
- Kantonale Arbeitslosenkasse (ALK) Appenzell Ausserrhoden
Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Insolvenzentschädigung
- Kantonale Amtsstelle (KAST)
Bewilligung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Rechtsdienst Arbeitslosenversicherung
Die ALV AR untersteht in fachlicher Hinsicht dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO). Weitere allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung finden Sie auf den Bundesseiten arbeit.swiss und seco.admin.ch.
Der Vollzug der Bestimmungen über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih sowie die arbeitsmarktliche Beurteilung von Arbeitsbewilligungsanträgen obliegt dem Amt für Wirtschaft und Arbeit.