Medial stehen Kebab-Restaurants und Barbershops bezüglich Schwarzarbeit immer wieder im Fokus. Im Rahmen der durchgeführten Grosskontrolle durfte positiv festgestellt werden, dass die Mehrheit der Betriebe korrekt unterwegs ist und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dennoch wurden von den Inspekteuren auch einzelne Verstösse festgestellt. So kam es unter anderem zur Verzeigung wegen der illegalen Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen sowie mindestens einer weiteren Verzeigung nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz.
Grosskontrollen des kantonalen Arbeitsinspektorates erfolgen üblicherweise unter Beizug von Partnerbehörden. Auch diese stellten vereinzelt Unregelmässigkeiten fest. So beanstandete das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit einen Nagellack aus Tschechien, welcher ohne Nachweis der Verzollung eingesetzt wurde; und das Lebensmittelinspektorat verfügte eine kostenpflichtige Beanstandung sowie weitere Beanstandungen, wie zum Beispiel die nicht korrekte Lagerung oder falsche Bezeichnung von Lebensmitteln.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist dabei bestrebt, dass Lokale nicht unter Generalverdacht gestellt werden und gleichzeitig fehlbare Betriebe zur Rechenschaft gezogen werden. Wichtig ist eine fairer Wettbewerb in der Branche unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben. Wo Verstösse festgestellt werden, wird entsprechend geahndet.