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Finanzaufsicht über die Gemeinden

Das neue Finanzhaushaltsgesetz (FHG; bGS 612.0), das seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist, regelt die kantonale Finanzaufsicht über die Gemeinden. Art. 44 FHG bestimmt, dass der Kanton jährlich die Finanzlage der Gemeinden prüft und die Gemeinderäte über das Ergebnis orientiert. Der Regierungsrat setzt für den Vollzug der Finanzaufsicht eine Kommission ein. Er erstattet jährlich Bericht an den Kantonsrat über das Ergebnis der Prüfungen zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinden. Der entsprechende Bericht über die Finanzlage der Gemeinden ist jeweils bei der entsprechenden Kantonsratssitzung auf unserer Homepage abrufbar.

Die entsprechende Dokumente finden Sie in den Geschäften des Kantonsrates.

Zusätzliche Informationen

Amt für Finanzen

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11