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Finanzausgleich

Mit dem Finanzausgleich soll ein ausgewogenes Verhältnis bei der steuerlichen Belastung der Steuer­pflichtigen in den einzelnen Gemeinden angestrebt werden: Finanzstärkere Gemeinden und der Kanton stellen Gelder für die finanzielle Unterstützung von finanzschwächeren Gemeinden zur Verfügung.

Funktionsweise

Der Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden gewährleistet Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft eine Mindestausstattung. Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Anzahl Lernender erhalten darüber hinaus einen Schulkostenausgleich. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch den Kanton als auch durch einen Disparitätenabbau bei Gemeinden mit überdurchschnittlicher Steuerkraft.

Disparitätenabbau

Gemeinden, deren Steuerkraft über dem Mittel aller Gemeinden liegt, finanzieren den Finanzausgleich mit. Dabei wird ihnen ein Teil von der das Mittel übersteigenden Steuerkraft abgeschöpft.

Mindestausstattung

Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhalten eine Mindestausstattung. Diese wird als Minimalanteil am Mittel der Steuerkraft aller Gemeinden unter Berücksichtigung der Gemeindegrösse an Einwohnerinnen und Einwohnern festgelegt.

Schulkostenausgleich

Gemeinden, deren Anteil Lernende pro Einwohnerin bzw. Einwohner über dem Mittel aller Gemeinden liegt, erhalten aus dem Finanzausgleich Beiträge. Diese Beiträge richten sich nach der Steuerkraft der anspruchsberechtigten Gemeinden.

Soziallastenausgleich

Ab 2008 erhalten Gemeinden mit überdurchschnittlichen Nettoaufwendungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe aus dem Finanzausgleich Beiträge. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Beiträge.

Bemessungsgrenzen

Die Leistungen des Kantons dürfen 30 % und jene einer Gemeinde 45 % des Ertrages einer Steuereinheit nicht überschreiten. Werden diese Bemessungsgrenzen überschritten, sind die Leistungen an die anspruchsberechtigten Gemeinden entsprechend zu kürzen.


Den entsprechenden Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs finden Sie im jeweiligen Geschäft des Kantonsrates im entsprechenden Jahr.

Zusätzliche Informationen

Amt für Finanzen

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11