Die grössten Wachstumsraten bei der Steuerkraft sind gegenüber dem Vorjahr bei den Gemeinden Gais, Hundwil und Schwellbrunn zu verzeichnen; die grössten Reduktionen sind bei den Gemeinden Heiden, Walzenhausen und Teufen angefallen.
Die Steuerkraftberechnung basiert auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre der ordentlichen Steuererträge (natürliche und juristische Personen) sowie den Spezialsteuern (Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern und Handänderungssteuern).
Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 10'547'400 Franken (Vorjahr: 12'007'400 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 5'824'500 Franken (Vorjahr: 6'116'100 Franken) und dem Kanton mit 4'722'900 Franken (Vorjahr: 5'891'300 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.
Grundlage für alle Berechnungen des kantonalen Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre 2023–2025: Die Mindestausstattung ist basierend darauf um 1'416'700 Franken (- 15,3 %) gesunken, die Steuerkraftabschöpfung um 467'900 Franken (- 9,0 %). Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 219'600 Franken (- 12,0 %) reduziert. Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1'640'500 Franken geführt und ist somit um 130'900 Franken (+ 8,7 %) gestiegen.
Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2026 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.