Inhalt

Apothekerin / Apotheker

Berufsausübungsbewilligung

 

Die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung bedarf einer Berufsausübungs- bewilligung.

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
  • Die Aufnahme der eigenverantwortlichen Berufstätigkeit ist erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung gestattet.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang A respektive B aufgelistet. Beachten Sie, dass einige Unterlagen im Original eingereicht werden müssen.

Formulare
Gesuchsformular
Vorlage Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung 
Vorlage ärztliches Attest 

Merkblatt
FAQ Berufsausübung

Meldung Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht


Die Ausübung eines bewilligungspflichtigen Berufes unter fachlicher Aufsicht ist meldepflichtig.

Ablauf

  • Die Meldung hat durch die Person zu erfolgen, welche die Verantwortung trägt.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung 3 Wochen.

Formular
Meldeformular

 

Meldung 90 Tage Dienstleistung

 

Inhaberinnen und Inhaber einer kantonalen Bewilligung dürfen ihren Medizinalberuf respektive ihren Gesundheitsberuf während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, ohne eine Bewilligung dieses Kantons einzuholen. Diese Personen müssen sich jedoch mit dem entsprechenden Formular bei der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen melden.

Ablauf

  • Die Meldung hat durch die Gesundheitsfachperson zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Formular aufgelistet.

Formular
Meldeformular

Zulassung zulasten OKP

 

Leistungserbringer dürfen nur zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein, wenn sie vom Kanton zugelassen sind, auf dessen Gebiet die Tätigkeit ausgeübt wird (Art. 36 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang aufgelistet.

Hinweis
Angestellte Gesundheitsfachpersonen gelten nicht als Leistungserbringer gemäss KVG, müssen jedoch die Voraussetzungen gemäss KVG und KVV erfüllen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt angestellten Gesundheitsfachpersonen nach Prüfung der Voraussetzungen eine Bestätigung aus. In diesem Fall muss das Kapitel Qualitätsanforderungen nicht ausgefüllt werden und die Unterlagen, welche damit in Verbindung stehen, müssen nicht eingereicht werden.

Formular
Gesuchsformular

Merkblatt
FAQ Zulassung zulasten der OKP

Impfen in der Apotheke

Die Durchführung von Impfungen in der Apotheke stellt eine niederschwellige Möglichkeit für die Schweizer Bevölkerung dar, sich unkompliziert gegen häufige Erreger impfen zu lassen. Das Angebot und die Durchführung von Impfungen in der Apotheke ist bewilligungspflichtig.

Apothekerinnen und Apotheker mit bestehender Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung (BAB), welche im Besitz eines gültigen FPH Fortbildungsnachweises «Impfen und Blutentnahme» sind und über geeignete Räumlichkeiten in der Apotheke verfügen, können die Bewilligung mit dem Gesuchsformular beantragen. Die Bewilligung ist auf die Apotheke beschränkt, welche im Gesuchsformular angegeben wird.

Apothekerinnen und Apotheker, die mit einer Meldebestätigung der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen unter fachlicher Aufsicht tätig sind, erhalten keine Bewilligung. Die fachliche Verantwortung für die Durchführung von Impfungen liegt bei Gesundheitsfachpersonen mit Meldebestätigung bei der Apothekerin bzw. dem Apotheker, unter deren bzw. dessen Aufsicht sie tätig sind. Unter fachlicher Verantwortung tätige Apothekerinnen und Apotheker müssen ebenfalls im Besitz eines gültigen FPH Fortbildungsnachweises «Impfen und Blutentnahme» sein.

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit einer Kopie des gültigen FPH Fortbildungsnachweises «Impfen und Blutentnahme» an die Adresse Amt für Gesundheit, Fachstelle Heilmittelkontrolle, Kasernenstrasse 17, 9102 Herisau ein oder an kantonsapotheker@clutterar.ch.
  • Die Durchführung von Impfungen ist erst nach Erhalt der Bewilligung zum Impfen in der Apotheke zulässig.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Wochen ab dem Zeitpunkt an dem die Unterlagen vollständig vorliegen.

Formular
Gesuchsformular

Merkblatt
Merkblatt "Impfen in der Apotheke"

 

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 01