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Fachstelle Heilmittelkontrolle

Die Heilmittelkontrolle vollzieht die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Heilmittelgesetz und dessen Verordnungen sowie die Betäubungsmittelkontrollverordnung.

Sie bewilligt und beaufsichtigt

  • die Abgabestellen von Heilmitteln (Öffentliche Apotheken, Spitalapotheken, Privatapotheken, Drogerien, Heilpraktiker)
  • die Herstellung von Arzneimitteln nach Art. 9 des Heilmittelgesetzes
  • den Versandhandel von Arzneimitteln
  • die Lagerung von Blut und Blutprodukten in Spitälern

Sie bewilligt die Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen .

Sie beaufsichtigt die altrechtlich kantonal zugelassenen Arzneimittel und die kantonal gemeldeten Arzneimittel nach eigener Formel ("Hausspezialitäten")

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Heilmittelkontrolle

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 91