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Fachstelle Heilmittelkontrolle

Betriebsbewilligung

Das Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln darf nur durch berechtigte Firmen und Personen erfolgen. Detail-Abgabe-Stellen (Apotheken, Drogerien) müssen über eine kantonale Bewilligung verfügen.

Gesuchsformular

Privatapotheke (Selbstdispensation)

Privatapotheken dienen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten dazu, die bei Ihnen in Behandlung stehenden Patientinnen und Patienten beziehungsweise Tiere mit Heilmitteln zu versorgen. Es ist eine Bewilligung zu beantragen. Zum Gesuchsformular gelangen Sie hier.

Hausspezialitäten

Hausspezialitäten von endabgebenden Betrieben (Apotheken, Drogerien, heilpraktischen Praxen) in Appenzell Ausserrhoden sind Arzneimittel, die ausschliesslich im betreffenden Betrieb abgegeben und nach eigener Formel (= Rezept) des Betriebes im Voraus seriell hergestellt werden.

Für die Neu-Zulassung einer Hausspezialität verwenden Sie bitte dieses Gesuchs-Formular.

Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen, wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt) selber beglaubigt.

Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie bei Swissmedic.

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Heilmittelkontrolle

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 91
F: +41 71 353 68 54