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Auto und Motorrad
In der Schweiz gibt es ein gut ausgebautes Strassennetz. Die Benützung der meisten Strassen ist gebührenfrei. Die Verkehrsregeln haben eine hohe Bedeutung. Werden diese nicht eingehalten, sind die Bussen hoch.
- Kontakt Strassenverkehrsamt, Landsgemeindeplatz 5, 9043 Trogen, T: +41 71 343 63 11, strassenverkehrsamt@ar.ch
Verkehrsregeln
Die Verkehrsregeln haben für die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die Bussen sind im Verhältnis zu anderen Ländern sehr hoch. Bei schweren Verstössen gegen die Regeln kann es zum Entzug des Führerausweises kommen.
Einige wichtige Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h; ausserorts: 80 km/h, Autobahn: 120 km/h
- Auf der Autobahn ist rechts überholen verboten
- Das Licht muss auch am Tag eingeschaltet sein
- Alle Personen in einem Auto müssen sich anschnallen
- Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen (bis 12 Jahre oder einer Grösse von 150 Zentimetern)
- Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprechanlage erlaubt
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar (Promillegrenze 0.5)
- Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen haben immer Vortritt (ausser wenn das Überqueren mit einer Ampel geregelt ist)
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Dokumente
Strassengebühren
Die Strassen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. Die Benutzung der Strassen ist gebührenfrei. Eine Ausnahme sind die Autobahnen: Wer die Autobahnen benutzen will, muss jedes Jahr eine Vignette kaufen. Diese wird an die Windschutzscheibe geklebt. Die Vignetten sind an Tankstellen, bei der Post oder bei den Strassenverkehrsämtern erhältlich.
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Versicherung
In der Schweiz dürfen nur Motorfahrzeuge benutzt werden, die versichert sind. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird von verschiedenen privaten Versicherungen angeboten. Die Versicherung zahlt für Schäden an Sachen und Personen, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Für Schäden am eigenen Auto gibt es zusätzlich verschiedene freiwillige Kaskoversicherungen. Achtung: Wenn sich jemand grob fahrlässig verhält, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht (zum Beispiel Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss). Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nicht in der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten.
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Import eines Motorfahrzeugs
Wer ein Motorfahrzeug dauerhaft in die Schweiz importieren will, muss dieses beim Zollamt anmelden und verzollen. Das Fahrzeug muss auch technisch überprüft werden. Man braucht eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einen Schweizer Fahrzeugausweis und ein Schweizer Nummernschild. Genauere Informationen erteilt das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Innerhalb von einem Jahr ab Einreise muss das ausländische Fahrzeug in der Schweiz eingelöst (immatrikuliert) werden. Ohne Immatrikulation darf es nach Ablauf dieses Jahres in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Allgmemein eingeführte Gegenstände (Auto, Hausrat, Tiere, Sammlungen etc.) müssen während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.
Vorgehen bei der Einfuhr
Legen Sie der Einreisezollstelle das ausgefüllte Antragsformular (18.44 Übersiedlungsgut) vor. Zuziehende aus den EU- und EFTA Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Es reichen z.B.Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland.
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Vorprüfung von Übersiedlungsgut
Wenn Sie uns das Übersiedlungsdossier schon vorab schicken, beschleunigt das die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu senden Sie Ihr Übersiedlungsdossier mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle. Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren. Bei der Übersiedlung müssen Sie die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, die Ihr Dossier zuvor bearbeitet hat. Lediglich folgende Zollstellen bieten diese Möglichkeit an:
- Boncourt-Delle-Autoroute
Mail-Adresse: douane.jura@clutterbazg.admin.ch - Mendrisiotto (Grenzübergang Stabio-Confine)
Mail-Adresse: dogana.mendrisio@clutterbazg.admin.ch - Vedeggio
Mail-Adresse: dogana.sopraceneri@clutterbazg.admin.ch - Chiasso-Strada
Mail-Adresse: dogana.chiasso@clutterbazg.admin.ch
Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145