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Wehrpflichtersatzabgabe

Die Wehrpflichtersatzverwaltung AR ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben aller Ersatzpflichtigen, welche am 31.12. des Ersatzjahres im Kanton Wohnsitz hatten.

Erläuterungsblatt 2018
Erläuterungsblatt 2019
Erläuterungsblatt 2020
Erläuterungsblatt 2021
Erläuterungsblatt 2022
Erläuterungsblatt 2023

Rückerstattung von bezahltem Wehrpflichtersatz

Für die Rückerstattung von bezahltem Wehrpflichtersatz ist die Kantonale Wehrpflichtersatzverwaltung desjenigen Kantons zuständig, welcher die Ersatzabgabe seinerzeit bezogen hat.

Bitte geben Sie bei Gesuchen das Konto an, auf welches die Rückerstattung erfolgen soll, und senden Sie uns Ihr Dienstbüchlein.

Weitere Informationen zur Wehrpflichtersatzabgabe finden Sie auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung.

Ratenzahlungen

Ratenzahlungen können online (Gesuch um Ratenzahlung) oder telefonisch (+41 71 353 62 27) vereinbart werden.

Stundung / Erlass

Gesuche um einen längerfristigen Zahlungsaufschub oder den Erlass der Ersatzabgabe sind schriftlich, gut begründet und unter Beilage von allfälligen Belegen oder Bestätigungen rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Wehrpflichtersatzabgabe

Schützenstrasse 1
Postfach
9102 Herisau
T: +41 71 353 62 27