Inhalt
Optimierung Gemeindestrukturen
Das Thema der Gemeindestrukturen ist von ausserordentlich grosser Bedeutung für den Kanton und die Ausserrhoder Gemeinden. Mit der Volksabstimmung am 26. November 2023 zu einer Teilrevision der Kantonsverfassung (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen kantonalen Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" und Eventualvorlage) steht eine wegweisende Abstimmung im Kanton bevor.
Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung über beide Abstimmungsvorlagen diskutiert und sich damit auseinandersetzt.
Volksabstimmung vom 26. November 2023
- Medienmitteilung (6. September 2023) "Startschuss zur Diskussion über Gemeindezukunft"
- Präsentation Medienkonferenz (6. September 2023)
- Link auf Abstimmungsseite/Edikt vom 26. November 2023 - folgt zeitnah
- Link zum Erklärvideo, das kurz und anschaulich über die beiden Vorlagen informiert
- pdf-Download Übersicht "Prozess - wie weiter nach der Abstimmung"
Veranstaltungen
Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass über beide Vorlagen ausreichend, sachlich und verständlich informiert wird. Er unterstützt öffentliche Veranstaltungen zur bevorstehenden Abstimmung und lädt die Bevölkerung ein, daran teilzunehmen:
***
28. September 2023
Teufen, Lindensaal, 19:30 Uhr: Podiumsdiskussion: Gemeindefusionen – Chance für Teufen? Moderation: Marco Sütterle, Präsident der FDP Teufen. Regierungsrat Hansueli Reutegger nimmt teil.
***
28. Oktober 2023
Waldstatt, Gemeindesaal, 9 Uhr: Podiumsdiskussion. Vertretungen der «IG Selbstbestimmte Gemeinden» und des «Überparteilichen Komitees für 3 bis 5 Gemeinden» diskutieren zum Thema. Regierungsrat Alfred Stricker nimmt teil.
***
31. Oktober 2023
Zeit und Ort noch offen: Veranstaltung zur Abstimmung "Gemeindestrukturen" der FDP Herisau. Regierungsrätin Katrin Alder nimmt teil.
***
2. November 2023
Ort noch offen, 19:15 Uhr: Podiums- und Informationsveranstaltung der FDP AR. Regierungsrätin Katrin Alder nimmt teil.
Weiterführende Fragen und Antworten
Hier erhalten Sie Antworten auf weiterführende Fragen, welche im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Gegenvorschlag zur zurückgezogenem Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" und Eventualvorlage) auftauchen.
Chronologie
Der Kantonsrat hat am 13. September 2010 ein vom damaligen Kantonsrat Roger Sträuli, Rehetobel, und Mitunterzeichnenden eingereichtes Postulat für erheblich erklärt, mit welchem der Regierungsrat beauftragt wurde, die Gemeindestrukturen von Appenzell Ausserrhoden zu analysieren. Der Regierungsrat hat in der Folge der Erteilung eines Analyse- und Berichtsauftrags an das Kompetenzzentrums für Public Management (KPM) der Universität Bern zugestimmt.
Am 1. Juli 2011 fand ein Startworkshop statt. Eingeladen wurden die Gemeindepräsidien und Gemeindeschreibenden, das erweiterte Büro des Kantonsrates, der Postulant, die Mitglieder des Regierungsrates und einige wenige vom Thema speziell betroffene Personen der kantonalen Verwaltung. Der Bericht des KPM wurde im 1. Quartal 2012 eingereicht und am 1. Juni 2012 den Gemeinden, Mitgliedern des Kantonsrates und der kantonalen Verwaltung sowie den Medien vorgestellt.
Am 18. März 2013 hat der Kantonsrat das Postulat abgeschrieben. Unter dem Titel "Optimierung Gemeindestrukturen" hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, das von ihm favorisierte Vorgehen und die aufgezeigten Handlungsoptionen von einer breit abgestützten Kommission weiter vertiefen und Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten zu lassen.
Der Regierungsrat hatte diese Kommission im Mai 2013 eingesetzt. Diese war unter dem Vorsitz des damaligen Regierungsrates Jürg Wernli paritätisch unter Einbezug von Kantons- und Gemeindevertretungen zusammengesetzt und wurde von externen Fachexperten begleitet. Die Vertretungen der Gemeinden in der Kommission wurden von der Gemeindepräsidenten- und der Gemeindeschreiberkonferenz delegiert. Die Kommission hatte den Auftrag, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen in thematischer und zeitlicher Hinsicht für eine Optimierung der Gemeindestrukturen auszuarbeiten und dem Regierungsrat bis Juni 2014 vorzulegen.
Die Mitglieder der Kommission haben sich eingehend mit dem Auftrag des Regierungsrates auseinandergesetzt. Die Kommission legte dem Regierungsrat ihren Schlussbericht vom 11. Juni 2014 vor und unterbreitete darin acht Empfehlungen.
Der Regierungsrat nahm am 19. August 2014 den Schlussbericht mit den Empfehlungen zur Kenntnis. Er beauftragte dann eine Projektgruppe unter Leitung des damaligen Departements Inneres und Kultur, die Empfehlungen der Kommission bis im Mai 2015 auf Verfassungs- und Gesetzesebene umzusetzen. Die weiteren Projektarbeiten haben sich in der Folge aber wegen zusätzlicher Abklärungen verzögert.
Aufgrund des Handlungsbedarfs in verschiedenen Bereichen sprach sich der Regierungsrat am 17. Dezember 2015 für eine Totalrevision der Kantonsverfassung aus. Die Planung geht davon aus, dass auf der Basis der totalrevidierten Verfassung anschliessend verschiedene Gesetzgebungsarbeiten, die zur Zeit hängig sind - und dazu gehören auch die Arbeiten für eine Optimierung der Gemeindestrukturen - weiterbearbeitet werden können. Das Projekt ist daher seither sistiert.
Die Abstimmung zum Grundsatzbeschluss über die Totalrevision der Kantonsverfassung fand am 4. März 2018 statt. Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden unterstützte die Totalrevision der Kantonsverfassung mit 72,5 % Ja-Stimmen.
Am 20. März 2018 reichte ein Initiativkomitee, bestehend aus neun Mitgliedern, die Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ ein. Die Initiative ist in der Form einer ausgearbeiteten Vorlage ausgestaltet. Sie verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung,
- wonach die Gemeinden in der Verfassung nicht mehr aufgezählt werden,
- wonach bestimmt wird, dass der Kanton Zusammenschlüsse von Gemeinden fördert und unterstützt und das Gesetz das Nähere regelt und
- wonach der bisherige Bestand und das bisherige Gebiet der Gemeinden weiterhin gelten bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes.
Mit Bericht und Antrag vom 4. Dezember 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Volksinitiative für gültig zu erklärten, die Volksinitiative abzulehnen und den Stimmberechtigten zu empfehlen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Februar 2019 (1. Lesung) erklärte der Kantonsrat die Volksinitiative für gültig. Er hat sie an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Am 20. August 2020 unterbreitete der Regierungsrat drei Varianten für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ zur Vernehmlassung bis zum 5. November 2020.
Mit Bericht und Antrag vom 11. Mai 2021 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative.
Anlässlich seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 (2. Lesung) stimmte der Kantonsrat dem Gegenvorschlag des Regierungsrates zu. Der Gegenvorschlag wurde um einen Eventualantrag erweitert. Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag (mit Eventualantrag) unterstanden bis 25. März 2022 der Volksdiskussion.
Mit Bericht und Antrag vom 24. Januar 2023 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Beschluss zur kantonalen Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden".
Anlässlich seiner Sitzung vom 8. Mai 2023 (3. Lesung) stimmte der Kantonsrat dem unterbreiteten Beschluss mit folgendem Wortlaut zu:
1. Die kantonale Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" wird abgelehnt.
2. Die Hauptvorlage des Regierungsrates wird als Gegenvorschlag beschlossen.
3. Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag werden den Stimmberechtigten zur gleichzeitigen Abstimmung unterbreitet.
4. Die Volksinitiative wird den Stimmberechtigten mit der Empfehlung zur Ablehnung unterbreitet.
5. Wird die Volksinitiative zurückgezogen, so werden die Hauptvorlage des Regierungsrates und die Eventualvorlage den Stimmberechtigten zur gleichzeitigen Abstimmung unterbreitet.
Die Volksinitiative wurde in der Folge zurückgezogen.
Die Volksabstimmung über die Hauptvorlage des Regierungsrates (Gegenvorschlag) und die Eventualvorlage wurde auf den 26. November 2023 festgelegt.