Am Dienstagmorgen, kurz vor 08.00 Uhr, beabsichtigte ein ausländischer Lastenwagenführer mit seinem Gefährt von der Güterstrasse in Richtung St. Gallerstrasse zu fahren. Trotz Höhenbegrenzung befuhr der Chauffeur die Bahnunterführung und stiess gegen die Decke der Unterführung. Am Aufbau des Aufliegers entstand dabei Sachschaden von mehreren Tausend Franken. Aufgrund von Alkoholsymptomen wurde beim Lastwagenlenker eine Atemalkoholmessung angeordnet. Im Verlauf der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich weiter heraus, dass der Chauffeur kurz vor dem Malheur, während einem Wendemanöver an der St. Gallerstrasse, einen Strassenbeleuchtungsmast umgefahren hatte. Ohne sich um die dortige Schadenregulierung zu kümmern fuhr der 47-jährige Chauffeur weiter. Dem Lastwagenführer wurde aufgrund seiner Verfehlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Bussendepositum abgenommen. Die Weiterfahrt wurde dem Chauffeur für mehrere Stunden untersagt.
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