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Autofahrerin wegen Sichtbehinderung angehalten

In Gais ist am 09. Mai 2025, ein Personenwagen angehalten worden, bei welchem die Sicht durch die Ladung eingeschränkt und keine Ladungssicherung vorhanden war. Die Autofahrerin wird angezeigt.

Durch eine Polizeipatrouille wurde kurz vor 12.00 Uhr in Gais ein Personenwagen zur Kontrolle angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die im Auto mitgeführten Schachteln die Sicht nach rechts stark einschränkten, bzw. verdeckten. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, welches das Transportgut vor dem Verrutschen gesichert hätte. Aufgrund der Feststellungen wird der verantwortliche Fahrzeugführerin zur Anzeige gebracht.

Hinweis:

Die Ladung darf die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auf auch die Seitenspiegel nicht behindern. Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, das die Sicht aus dem Seitenfester verhindert oder einschränkt.

Zusätzlich muss die Ladung so gesichert werden, dass niemand gefährdet wird und diese auch nicht herunterfallen oder verrutschen kann. Eine überhängende Ladung muss gekennzeichnet sein und die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssen jederzeit ersichtlich sein.

Zusätzliche Informationen

Kantonspolizei

Zeughaus
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9100 Herisau
T: +41 71 343 66 66
F: +41 71 353 64 21