Am Montagmorgen führte die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden eine Verkehrskontrolle durch. Es wurden 7 Fahrzeuge kontrolliert, bei denen die Sicht aufgrund von Vereisungen auf den Fahrzeugscheiben stark eingeschränkt waren. Bei mehreren Fahrzeugen war die Sicht sogar massiv eingeschränkt. Die Fehlbaren werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die Fahrerinnen und Fahrer mussten vor Ort die vorgeschriebene Sicht durch die Fahrzeugscheiben herstellen und konnten im Anschluss die Fahrt fortsetzen.
Um andere Verkehrsteilnehmende und sich selbst nicht durch eine eingeschränkte Sicht zu gefährden, darf keine Sichtbehinderung der Frontscheibe und der beiden vorderen Seitenfenster bestehen. Besitzt das Fahrzeug nur einen linken Aussenspiegel so ist auch der Innenspiegel und die Rückscheibe von allen Sichtbehinderungen zu befreien. Der Lenker muss die entsprechenden Scheiben vollständig von Eis, Schnee und innenseitigem Beschlagen befreien. Auch die Lichter und Seitenspiegel müssen sauber und die Kontrollschilder lesbar sein. Anzeigen wegen Sichtbehinderungen können nebst einer Busse auch eine Massnahme des Strassenverkehrsamtes nach sich ziehen.
Inhalt
Fahrzeugscheiben nicht von Eis befreit
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