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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden

Schwellbrunn – Verkehrsunfall an der Fasnacht vom 18. Februar 2024

 

Am 18. Februar 2024 kam es in Schwellbrunn im Zusammenhang mit der Fasnacht zu einem Verkehrsunfall. Der Beschuldigte lenkte einen zum Fasnachtsbus umgebauten Linienbus im Schritttempo. Beim Anfahren gab er kurz Gas; in der Folge beschleunigte der Bus, erfasste eine Gruppe Fussgängerinnen und Fussgänger und kollidierte anschliessend mit einem Fahrzeug. Dabei wurden sieben Personen verletzt.

Die Strafuntersuchung ergab, dass der verwendete Bus nicht in einem vorschriftsgemässen Zustand war. Insbesondere genügte die Druckluftanlage der Betriebsbremse nicht den gesetzlichen Anforderungen; die Warneinrichtung, die vor zu niedrigem Bremsdruck gewarnt hätte, fehlte.
Unter Würdigung der technischen Mängel und der konkreten Umstände geht die Staatsanwaltschaft von einem sehr leichten Verschulden des beschuldigten Fahrzeuglenkers aus. Entsprechend wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtsmittelfähig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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