Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Änderung von Art. 18 Abs. 3 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) vor. Gemäss der Änderung bestellt der Regierungsrat eine kantonale Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen und kann die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen. Das geltende kantonale Recht schliesst eine vollständige Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen an einen anderen Kanton aus. Mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll rechtlich die Möglichkeit für eine entsprechende Delegation geschaffen werden.
Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. März 2025. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.