Im Zuge der eidgenössischen Vermessungsordnung von 1910 wurde 1922 die Kantonsgrenze zwischen Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen im Gebiet Vögelinsegg neu festgelegt. Ziel war es, Grundstücke eindeutig einem Kanton zuzuordnen und damit klare Zuständigkeiten für Verwaltung, Grundbuch und Infrastruktur zu schaffen. Die Grenzbereinigung führte zu kleineren Gebietsverschiebungen und einem präziseren Grenzverlauf entlang der Parzellenverhältnisse.
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