Inhalt

Archivhäppchen: Tanzverbot schon vor 102 Jahren

Das Tanzverbot aufgrund der Corona-Pandemie ist nicht das erste seiner Art im Appenzellerland. Bereits vor genau 102 Jahren – Mitte Oktober 1918 – wurde aufgrund der damals grassierenden Spanischen Grippe vom Regierungsrat ein solches verhängt.

An der Sitzung vom 12. Oktober 1918 in Lutzenberg beschloss die Ausserrhoder Regierung zur Eindämmung der Ansteckungen mit der Spanischen Grippe ein Tanzverbot. Im Amtsblatt vom 16. Oktober 1918 wurde dieses gleich auf der ersten Seite unter den so genannten „Influenza-Epidemie-Massnahmen“ publiziert: Bis auf weiteres waren vier Arten von Anlässen verboten:


a) Alle Veranstaltungen, welche zu grösseren Versammlungen führen können,

b) alle öffentlichen und nichtöffentlichen Tanzanlässe,

c) alle Konzertanlässe in Tanzsälen an Stelle von Tanzvergnügungen,

d) alle theatralischen Aufführungen in geschlossener oder offener Gesellschaft mit oder ohne anschliessendem Tanzvergnügen.

 

Zusätzliche Informationen

Staatsarchiv

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Geplante Schliesszeit:
Montag, 23. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025

Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.