An der Sitzung vom 12. Oktober 1918 in Lutzenberg beschloss die Ausserrhoder Regierung zur Eindämmung der Ansteckungen mit der Spanischen Grippe ein Tanzverbot. Im Amtsblatt vom 16. Oktober 1918 wurde dieses gleich auf der ersten Seite unter den so genannten „Influenza-Epidemie-Massnahmen“ publiziert: Bis auf weiteres waren vier Arten von Anlässen verboten:
a) Alle Veranstaltungen, welche zu grösseren Versammlungen führen können,
b) alle öffentlichen und nichtöffentlichen Tanzanlässe,
c) alle Konzertanlässe in Tanzsälen an Stelle von Tanzvergnügungen,
d) alle theatralischen Aufführungen in geschlossener oder offener Gesellschaft mit oder ohne anschliessendem Tanzvergnügen.