Inhalt

Archivbesuch

  • Das Staatsarchiv und seine Bestände stehen während der Öffnungszeiten allen Personen offen.
  • Massgebliche kantonale Rechtsgrundlagen für einen Archivbesuch sind das Archivgesetz, das Benützungsreglement für das Staatsarchiv sowie das Gesetz über Information und Akteneinsicht.
  • Archivgut ist im Lesesaal einzusehen; es wird nicht an Privatpersonen ausgeliehen.
  • Archivgut, an dem keine Schutzinteressen bestehen, ist im Rahmen der Benützungsordnung allgemein zugänglich. Das Fotografieren von allgemein zugänglichem Archivgut für den privaten Gebrauch ist erlaubt.
  • Wer Einsicht in Archivgut nehmen will, an dem öffentliche oder private Interessen bestehen, hat dem Staatsarchiv ein schriftliches Einsichtsgesuch einzureichen.
  • Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen wie Reproduktionen, Transkriptionen oder Recherchen sind kostenpflichtig.
  • Vor einem Archivbesuch ist es empfehlenswert über die Archivdatenbank in den Beständen des Staatsarchivs nach den gewünschten Themen zu suchen und allfällige Archivsignaturen zu notieren. Mehrere Archivbestände sind online verfügbar. Die Mitarbeitenden des Staatsarchivs unterstützen Sie gern bei Ihren Recherchen.
    Parallel zur Recherche in der Archivdatenbank empfiehlt sich eine Literaturrecherche zum gesuchten Thema. Im Staatsarchiv steht eine kleine Archivbibliothek zur Verfügung.
  • Bitte melden Sie sich im Vorfeld eines Besuch an und reservieren Sie einen Arbeitsplatz. Archivalien aus den Magazinbeständen sollen wenn immer möglich vor dem Besuch bestellt werden. E-Mail staatsarchiv@clutterar.ch oder Telefon +41 71 353 63 50.

Zusätzliche Informationen

Staatsarchiv

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Geplante Schliesszeit:
Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025

Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.