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Kulturerbe-Strategie

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden erarbeitet aktuell eine Kulturerbe-Strategie. Dafür klärt er, was Kulturgut von kantonaler Bedeutung ist, welchen Stellenwert es hat und wie damit umgegangen wird. Das Ausserrhoder Kulturerbe umfasst materielle sowie immaterielle kulturgeschichtliche Zeugnisse, die einzigartig, unersetzlich und oftmals innovativ sind. So abstrakt es klingt, so vertraut und bekannt ist das Kulturerbe. Es begegnet uns im Alltag auf Schritt und Tritt: Es sind die typischen Appenzeller Häuser, verbunden mit den entsprechenden handwerklichen Fähigkeiten, die hiesigen Traditionen, Kunst, der Dialekt der einzelnen Dörfer oder auch für unsere Lagen besonders gezüchtete Pflanzen – alles, was unseren Zusammenhalt und unser Selbstverständnis prägt und den Kanton ausmacht.

Aktuelle Situation

2023 hat das Amt für Kultur eine Situationsanalyse erstellt. Diese kann hier eingesehen werden. Unter anderem wurden die Eigenheiten sowie die wichtigsten Trägerinnen und Akteure herausgearbeitet. Denn die Pflege des kulturellen Erbes erfolgt gemeinsam durch die kantonalen Kulturerbe-Institutionen (Denkmalpflege, Kantonsbibliothek und Staatsarchiv) und viele verschiedene private Trägerschaften, die bei der Bewahrung und Vermittlung eine zentrale Rolle einnehmen.

Kulturerbe-Stammtische

Da das Kulturerbe von der hiesigen Bevölkerung geschaffen und weitergegeben wird, soll sie sich an der Erarbeitung der Kulturerbe-Strategie beteiligen. In der ersten Junihälfte 2024 fand deshalb ein Mitwirkungsverfahren statt. Der Auswertungsbericht kann hier gelesen werden. Die rege Beteiligung und der kritisch konstruktive Austausch anlässlich der durchgeführten Kulturerbe-Stammtische zeigt einerseits, dass das Kulturerbe für das gesellschaftliche Leben und die Identität in Appenzell Ausserrhoden eine wesentliche Bedeutung hat, und anderseits, dass sich eine breite Bevölkerung schon längst mit viel Herzblut für ihr Kulturerbe einsetzt.

Weitere Mitwirkung

Das Departement Bildung und Kultur kontextualisiert und bewertet die Erkenntnisse nun unter Einbezug von Fachpersonen und Beteiligten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet, welche Handlungsfelder für das künftige Agieren der kantonalen Verwaltung besonderer Beachtung bedürfen. Entsprechende Resultate sind Anfang 2025 zu erwarten.

Da die Erkenntnisse aus dem ersten Mitwirkungsverfahren sehr wertvoll sind, ist das Amt für Kultur daran interessiert, dass sich Interessierte und Engagierte weiter und auch zu den bisherigen Resultaten äussern können. Deshalb kann nach wie vor via Online-Formular, auf dem Postweg oder per Telefon mitgewirkt werden.

Medienmitteilungen

Die bisher erschienen Medienmitteilung finden sie hier:

11. April 2024, 13. Mai 2024 und 17. September 2024

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48