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Anpassung der kommunalen Richtpläne – Gemeinden sind gefordert

Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat die Ausserrhoder Gemeinden an einer Veranstaltung über die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplanes informiert. Ziel ist es, dass die kommunalen Richtpläne aller Gemeinden zeitnah mit einer Innenentwicklungsstrategie ergänzt werden. Die Gemeinden mit zu grossen Bauzonen müssen diese zudem verkleinern; dazu müssen sie potentielle Auszonungsflächen mit einer Planungszone belegen.

Die Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG1) ist auf kantonaler Ebene bereits weit fortgeschritten. Der Kantonsrat hat den nachgeführten kantonalen Richtplan genehmigt und der Teilrevision des Baugesetzes in 1. Lesung zugestimmt. Die Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat wird im 3. Quartal 2018 erwartet.

„Inhaltlich müssen die kommunalen Richtpläne der Gemeinden mit dem Thema der inneren Entwicklung und der Siedlungserneuerung ergänzt werden“, sagt Kantonsplaner Gallus Hess. Der kantonale Richtplan gibt mit dem Raumkonzept den Rahmen vor, nach dem sich die Ortsplanungen der Gemeinden ausrichten müssen.

Die Gemeinden nehmen nun ihre kommunale Planung an die Hand. Innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des nachgeführten kantonalen Richtplans müssen sie ihre kommunalen Richtpläne überarbeiten und mit einer Innenentwicklungsstrategie ergänzen. Die sieben Gemeinden mit zu grossen Bauzonen müssen zudem – basierend auf dem nachgeführten kommunalen Richtplan – die Revision der Ortsplanung in die Wege leiten und die überdimensionierten Bauzonen verkleinern. Um Grundstücke, die sich potentiell zur Auszonung eignen, nicht weiter der Baureife zuzuführen, haben diese Gemeinden bis spätestens Ende Jahr die erforderlichen Planungszonen zu erlassen. Die bauliche Entwicklung in diesen Gemeinden wird dadurch nicht behindert, verfügen doch alle Gemeinden langfristig über genügend grosse Bauzonen.

Die Gemeinden werden bei der Überarbeitung der kommunalen Richtplanung und der Revision der Zonenplanung durch die Abteilung Raumentwicklung des Kantons unterstützt.

 

Richtplan

Der Richtplan muss aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung des Bundes angepasst werden. Mit der Nachführung wird die bauliche Entwicklung der Gemeinden besser aufeinander abgestimmt, und es werden Massnahmen zur Innenentwicklung formuliert. Auch wird sichergestellt, dass die Bauzonen den voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre nicht übersteigen. Der Richtplan bezeichnet auch die Gemeinden, die Auszonungen vornehmen müssen: Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Trogen, Wald, Walzenhausen und Wolfhalden. In diesen Gemeinden ist der Vorrat an eingezontem Bauland grösser als der langfristige Bedarf.

 

 

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