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Geteilte Antwort zum Verordnungspaket ‚Umwelt Frühling 2020‘

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden äussert sich in seiner Antwort an den Bund zum Verordnungspaket ‚Umwelt Frühling 2020‘geteilt: Während er den vorgeschlagenen Revisionen der Abfallverordnung, der Chemikalien-Risiko-Verordnung und der Luftreinhalte-Verordnung zustimmt, lehnt er die Änderungen der Altlastenverordnung ab. Diese führen zu Widersprüchen zwischen der Altlastenverordnung und der Verordnung über Belastungen des Bodens.

Mit dem Verordnungspaket ‚Umwelt Frühling 2020‘ will der Bundesrat auf den 1. Januar 2020 an vier Verordnungen im Umweltbereich inhaltlich voneinander unabhängige Änderungen vornehmen. Der Regierungsrat äussert sich in seiner Antwort an den Bund geteilt.

Den vorgeschlagenen Revisionen der Abfallverordnung und der Chemikalien-Risiko-Verordnung stimmt er zu. Er begrüsst zudem die Erweiterungen der Luftreinhalte-Verordnung in Bezug auf die Verringerung der Ammoniak-Emissionen. Als Massnahmen sollen offene Güllelager abgedeckt und die Gülle bodennah ausgebracht werden, beispielsweise mit Schleppschlauchverteilern. Die Einsatztauglichkeit dieser emissionsarmen Ausbringtechnik wurde im Rahmen der Ressourcenprogramme Ammoniak in der Hügellandschaft von Appenzell Ausserrhoden nachgewiesen. Der Regierungsrat forderte daher bereits in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22+, dass die emissionsarme Austragung der Gülle mit zusätzlichen Fördermitteln unterstützt werden muss. Es habe sich aber gezeigt, dass Fördermittel nicht ausreichen, um die emissionsarme Ausbringtechnik als Standard zu etablieren. Nur mit einer gesetzlichen Verankerung der beiden Massnahmen sei eine flächendeckende Umsetzung zu erreichen. Wichtig ist dem Regierungsrat aber, dass der Bund unter Beizug der Kantone klare und praxistaugliche Beurteilungs- und Ausnahmekriterien festgelegt.

Widersprüche zwischen Verordnungen
Hingegen lehnt der Regierungsrat die geplanten Änderungen der Altlastenverordnung ab. Damit will der Bund die Konzentrationswerte für mehrere Stoffe senken. Dies vor allem zum Schutz von Kindern, die auf belasteten Böden spielen. So sollen die Sanierungswerte verschiedener Schadstoffe in verschmutzten Böden bei Haus- und Familiengärten oder Kinderspielplätzen massiv gesenkt werden. Eine Senkung der Sanierungswerte wird vom Regierungsrat zwar nicht bestritten; allerdings bestehen zwischen Bund und Kantonen erhebliche Differenzen hinsichtlich der betroffenen Standorte und deren Ausmass. Zudem führt die Änderung zu Widersprüchen zwischen der Altlastenverordnung und der Verordnung über Belastungen des Bodens. Dadurch werden Flächen, von denen eine gleiche Gesundheitsgefährdung ausgeht, unterschiedlich behandelt. Aus diesem Grund fordert der Regierungsrat, auf die Senkung der Sanierungswerte in der Altlastenverordnung vorläufig zu verzichten und stattdessen umgehend die Harmonisierung der beiden erwähnten Verordnungen unter Einbezug der Kantone umgehend an die Hand zu nehmen.

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