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Ivo Dörig wird neuer Landweibel

Auf Erich Brassel (links) folgt Ivo Dörig.

Ivo Dörig tritt als Landweibel von Appenzell Ausserrhoden die Nachfolge von Erich Brassel an. Als Landweibel wird er den Regierungsrat bei wichtigen öffentlichen Auftritten begleiten und den Kanton durch entsprechende Attribute repräsentieren.

Der scheidende Landweibel, Erich Brassel, wurde 2004 gewählt und nahm seine Aufgaben als Landweibel mit grosser Freude und beeindruckendem Engagement wahr. Dem Kanton und dem Regierungsrat als Landweibel zur Verfügung stehen zu dürfen, war für ihn ein Privileg. In seiner fast 20-jährigen Amtsdauer gab es für Erich Brassel einige spezielle Höhepunkte: So etwa, als er den Ausserrhoder Regierungsrat am Festumzug der OLMA im Jahre 2006 oder die Bundespräsidentenfeier von Hans-Rudolf Merz im Dezember 2008 begleiten durfte. Auch die vielen Anlässe rund um die Feierlichkeiten "500 Jahre Beitritt zur Eidgenossenschaft" im Jahre 2013 zusammen mit Appenzell Innerrhoden bleiben ihm in besonderer Erinnerung. Zudem freute ihn die ausserordentliche Wertschätzung, die er als Landweibel seitens des Ausserrhoder Regierungsrates erfuhr.

Erich Brassel hat nun das repräsentative Amt an Ivo Dörig, Leiter Hauswartungen der kantonalen Verwaltung, übergeben und wünscht ihm viele bereichernde Momente und schöne Begegnungen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden dankt Erich Brassel herzlich für seine Dienste als Landweibel.

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Landweibel: Früher richterlich befugt, heute rein repräsentativ

Der Landweibel gehört zusammen mit dem Landammann zu den ältesten Landesämtern des Kantons. Erste schriftliche Erwähnungen gehen dabei bis auf das 14. Jahrhundert zurück. Im Verlauf der Jahrhunderte hat sich die Funktion des Landweibels allerdings stark gewandelt. So beinhaltete das Amt ursprünglich wichtige richterliche und administrative Befugnisse. Der Landweibel agierte einerseits als Bote und Gehilfe des Landammannes, trat andererseits aber auch als öffentlicher Ankläger – sozusagen als Staatsanwalt – auf. Bis zur Umstrukturierung der kantonalen Verwaltung im Jahre 1874 fungierte er zusätzlich als Gefangenenwart in Trogen. Nach 1874 wurde ein Grossteil seiner Kompetenzen den neu geschaffenen Ämtern des Gerichtsweibels und Gefangenenwartes übertragen. Der Wohnsitz des Landweibels wurde in der Folge von Trogen nach Herisau versetzt, wo er fortan als Abwart der Verwaltungskanzlei amtete.

Eine zentrale Aufgabe kam dem Landweibel auch während der Ausserrhoder Landsgemeinde zu. Er brachte vom Stuhl aus die Fragen in Abstimmung und rief das Volk zur Stimmenabgabe auf. In frühen Zeiten war der Landweibel gar befugt, gemeinsam mit dem Landschreiber «abzumehren», also über den Abstimmungsausgang zu entscheiden. Die Abschaffung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden (1997) und der allgemeine Wandel des Landweibelamtes hin zum Amtsdiener führten dazu, dass der Landweibel heute nur noch eine rein repräsentative Funktion erfüllt. An die frühen Tage des Landweibelamtes und die damit einhergehende Amtsherrlichkeit erinnert aber weiterhin die auffällige Uniform.

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