Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes müssen alle Kantone innert fünf Jahren ihre Richtpläne an die neuen Vorgaben anpassen sowie die gesetzlichen Grundlagen für den Ausgleich von Planungsvor- und Nachteilen schaffen. Die kantonalen Richtpläne regeln neu das bis ins Jahr 2040 notwendige Siedlungsgebiet sowie seine regional abgestimmte Verteilung. Als Grundlage erarbeiten die Kantone hierfür kantonale Raumkonzepte.
Das neue kantonale Raumkonzept von Appenzell Ausserrhoden ist damit Teil des kantonalen Richtplans und enthält als übergeordneten Rahmen themenübergreifende Leitsätze, die als Grundprinzipien für die künftige räumliche Entwicklung gelten. Es definiert u.a. die Siedlungsstruktur des Kantons, das anwendbare Wachstumsszenario sowie die Verteilung des Wachstums auf die einzelnen Räume, wobei jeder Gemeinde Wachstum zugesprochen wird. Im Sinne des Grundsatzes "Innentwicklung vor Aussenentwicklung" werden darin also die Vorgaben für die Nutzung der bestehenden Reserven sowie die künftig angestrebte Siedlungsverdichtung formuliert.
Der kantonale Richtplan definiert dazu das langfristig notwendige Siedlungsgebiet im Kanton bis 2040, das für rund 60'000 Einwohnende und rund 21'600 Beschäftigte ausgelegt ist. Neben den allgemeinen Entwicklungsprinzipien wie Baulandverfügbarkeit und Qualitätssicherung definiert der kantonale Richtplan für die langfristige Entwicklung auch quantitative Verdichtungsziele.
Nach der erfolgten Genehmigung durch den Kantonsrat am 30. Oktober 2017 und der jetzigen Genehmigung durch den Bundesrat steht der Inkraftsetzung des Richtplans durch den Regierungsrat nichts mehr im Wege. Diese ist auf den 1. Januar 2019 geplant.