Die Vereinbarung soll dem drohenden Hausärztemangel entgegenwirken und die ambulante medizinische Grundversorgung in der Ostschweiz nachhaltig sichern. Zur Förderung der Qualität und insbesondere zur Sicherung der nötigen Breitenkompetenz sind spezifische Weiterbildungsangebote nötig. Kernpunkt dieser Vereinbarung ist, dass jeder der teilnehmenden Kantone ein eigenes spezifisches Programm anbietet oder sich an einem solchen finanziell beteiligt. Zudem werden der interkantonale Austausch von Programmteilnehmenden erleichtert und allfällige bestehende Niederlassungs-verpflichtungen aufgehoben. Eine gemeinsam gestaltete Homepage und die Schaffung einer Koordinationsstelle unterstützen diese Ziele. Die Koordinationsstelle wird vom Zentrum für Hausarztmedizin des Kantonsspitals St. Gallen geführt. Sie ist gleichzeitig auch Beratungsstelle für Ostschweizer Interessenten ohne klare kantonale Präferenzen. Finanziert wird die Zusammenarbeit durch kantonale Pauschalbeträge entsprechend der Einwohnerzahlen.
Die Hausarzt-Weiterbildung (Facharzt für Allgemeine Innere Medizin) dauert nach Abschluss des Medizinstudiums fünf Jahre. Nach den ersten drei Jahren Basis-weiterbildung an kleineren und grösseren Spitälern in allgemeiner innerer Medizin benötigt die zukünftige Hausärztin/der Hausarzt weitere Erfahrungen in der Breite der medizinischen Fachgebiete. Dies wird ermöglicht durch ein Curriculum von drei sechsmonatigen Einsätzen nach Wahl in allen anderen klinischen Gebieten (wie beispielsweise Orthopädie, Kinderheilkunde oder Psychiatrie). Im Vordergrund liegt aber – als Kern der gesamten Hausarztweiterbildung – die sechsmonatige Praxisassistenz in einer anerkannten Lehrpraxis. Erst diese bietet den angehenden Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit, in ihrem späteren Umfeld spezifische Praxiserfahrung zu erwerben. Alle diese Kurzzeit-Stellen werden durch die Kantone durch Übernahme eines Grossteils des Lohnes finanziert.