Mitglieder der Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen und haben sich gestern Sonntag zur Vernehmlassung des Bundes ausgetauscht. Man ist sich einig, dass der Bund am 22. März 2021 den nächsten Lockerungsschritt vollziehen soll. Dieser soll jedoch massvoll ausfallen und sich stärker an der Auslastung der Intensivplätze in den Spitälern orientieren. Flankierende Indikatoren könnten gemäss den vier Kantonen zum Beispiel die Hospitalisationsrate sowie die 14-Tage-Inzidenz bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen darstellen. Hierbei müssen auch die höheren Testaktivitäten und damit auch die in der Tendenz höheren Fallzahlen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich würde der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden weitergehende Öffnungsschritte begrüssen. Sobald beim Testen wie auch beim Impfen Fortschritte erzielt werden, sieht der Regierungsrat weitere Möglichkeiten für mehr als nur zaghafte Öffnungsschritte.
Restaurants sollen öffnen dürfen
In den Augen der vier Kantone ist ein massvoller Öffnungsschritt vor allem ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung. Der Regierungsrat würde auch die Öffnung der Aussenbereiche von Restaurants, Bars und Clubs unter den vorgegebenen Schutzmassnahmen befürworten. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass Restaurants neben den Terrassen auch die Innenräume ab dem 22. März 2021 wieder sollten öffnen dürfen. Voraussetzung dafür wären maximal vier Personen pro Tisch, eine von der Grösse des Gastrobetriebs abhängige Maximalzahl an Personen, Abstandsvorschriften und eine lückenlose Erfassung der Personendaten für ein allfälliges Contact Tracing. Falls Gastronomiebetriebe nur ihre Aussenbereiche öffnen dürfen, begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich, dass sie weiterhin in den Genuss von Härtefallmassnahmen kommen sollen. Diese Frage sorgt in der Gastronomie für erhebliche Unsicherheiten.
Obergrenze für Osterpredigten aufheben
Der Regierungsrat ist mit den Lockerungen im Bereich der Veranstaltungen einverstanden. Er beantragt aber für religiöse Veranstaltungen – zumindest über die Osterfeiertage – von einer starren Obergrenze wegzukommen, und die zulässige Höchstzahl von Teilnehmenden an die Kapazität des Veranstaltungsorts zu koppeln.
Gleichbehandlung von Veranstaltungen und Bildung
Der Regierungsrat unterstützt die geplante Öffnungsstrategie des Bundesrats im Bereich Sport, Kultur und Bildung; der Öffnungsschritt bei den Hochschulen geht ihm aber zu wenig weit. Eine Beschränkung des Präsenzunterrichts auf höchstens 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel stellt zumindest für die Hochschulen beziehungsweise die Massenfächer keine Lösung dar. Der Regierungsrat beantragt daher spätestens auf Mitte des Frühjahrssemesters am 12. April 2021 eine weitergehende Öffnung mit der Möglichkeit, Präsenzveranstaltungen durchführen zu können. Auch die Begrenzung auf 15 Personen ist im Bereich Bildung untauglich und sollte ebenfalls deutlich höher sein.
Homeoffice-Empfehlung anstatt Pflicht
Zusätzlich beantragt der Regierungsrat, die Pflicht zu Homeoffice wieder in eine Empfehlung zurückzustufen. Damit würde der herrschenden Realität Rechnung getragen. Die Mobilitätszahlen zeigen, dass Homeoffice in weiten Teilen der Wirtschaft als blosse Empfehlung aufgefasst wird. Homeoffice wird auch nach einer Aufhebung der Pflicht weiter Bestand haben und substanziell zur Prävention beitragen.