Die so genannte Begrenzungsinitiative verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz – ohne Personenfreizügigkeit mit der EU. Die wahrscheinlich einseitige Kündigung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz hätte zur Folge, dass auch alle anderen Abkommen der Bilateralen Verträge I mit der EU wegfallen würden. Diese aber garantieren den Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Der Wegfall hätte somit schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz, auch in Appenzell Ausserrhoden.
Der Regierungsrat anerkennt, dass die Zuwanderung auch mit Herausforderungen verbunden ist. Die bestehenden Verträge aber ermöglichen es, die Zuwanderung so zu regulieren, dass sie dann erfolgt, wenn der Bedarf der Schweizer Wirtschaft an Arbeitskräften nicht mehr im Inland selber gedeckt werden kann. Diese Regelung wird durch die Begrenzungsinitiative gefährdet.
Appenzell Ausserrhoden ist ein stark exportorientierter Kanton. Alleine im Jahr 2019 wurden Waren im Wert von 867 Millionen Franken in andere Länder ausgeführt. Der Exportüberschuss betrug 2019 rund 343 Millionen Franken. Viele Arbeitsplätze der rund 27‘000 Beschäftigten im Kanton (2019) wären durch die Annahme der Begrenzungsinitiative direkt oder indirekt gefährdet.
Auch die Ausserrhoder Landwirtschaft wäre vom Wegfall der bilateralen Verträge betroffen. Ohne diese hätten die Ausserrhoder Produzenten grössere Schwierigkeiten, ihre qualitativ hochwertigen Produkte den europäischen Nachbarn zu verkaufen.
Der Regierungsrat lehnt die Begrenzungsinitiative aus diesen Gründen ab, gleich wie Bundesrat, Parlament und Kantone. Für den Regierungsrat ist die Initiative eine Gefahr für den bewährten Weg der Schweiz mit der EU. Stabile Beziehungen zur EU sind unverzichtbar, besonders in Zeiten der Corona-Krise.