Im Jahr 2018 haben in Appenzell Ausserrhoden 1280 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Anzahl an Sozialhilfebeziehenden um 29 Personen zugenommen. Die Sozialhilfequote in Appenzell Ausserrhoden liegt im Jahr 2018 bei 2,3% und damit unterhalb der gesamtschweizerischen Quote von 3,2%.
Risikogruppen unverändert
Die Bevölkerungsgruppen, welche gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung Appenzell Ausserrhodens besonders häufig Sozialhilfe beziehen, bleiben auch im Jahr 2018 unverändert: Kinder und Jugendliche (mit einer Sozialhilfequote von 3,9 %), Geschiedene (4,0 %) sowie Personen mit ausländischer Nationalität (6,5 %) haben ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko. Dies entspricht den Risikogruppen auf der Ebene Schweiz.
Betrachtet man die Entwicklung der Sozialhilfequoten der letzten Jahre nach Altersklassen, so zeigt sich sowohl für Kinder, als auch für Personen zwischen 36 und 45 Jahren eine Zunahme des Sozialhilferisikos. Am stärksten zugenommen haben, allerdings auf tiefem Niveau, die Sozialhilfequoten von 56 bis 64-Jährigen: diese sind von 1,2 % im 2016 auf aktuell 1,7 % gestiegen.
Fast die Hälfte ist nicht erwerbstätig
Betrachtet man die Erwerbssituation der Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter, so ist im 2018 gemäss Angaben der Sozialdienste ein Viertel (26 %) erwerbstätig. Weitere 29 % der Sozialhilfebeziehenden befinden sich als Erwerbslose auf Stellensuche oder nehmen an einem Beschäftigungs- oder Integrationsprogramm teil. Der Anteil an Nichterwerbspersonen – das sind Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht aktiv auf Stellensuche sind (bspw. in Ausbildung, gesundheitliche Einschränkungen oder aufgrund familiärer Verpflichtungen) liegt im Jahr 2018 bei 45 %. Der Anteil an Nichterwerbspersonen hat in den letzten Jahren zugenommen, während der Anteil an erwerbslosen Sozialhilfebeziehenden im gleichen Zeitraum abgenommen hat.
27 % aller Dossiers können von der Sozialhilfe abgelöst werden
Die Ablösequote gibt den Anteil aller Sozialhilfedossiers mit Leistungsbezug in einem bestimmten Jahr wieder, die von der Sozialhilfe abgelöst werden konnten. Von den insgesamt 810 Dossiers mit Leistungsbezug im Jahr 2017 konnten 221 von der Sozialhilfe abgelöst werden. Das ergibt eine Ablösequote von 27,3 %. Die höchsten Ablösequoten weisen Paare ohne Kinder (38,7 %) und Nicht-Alleinlebende (31,2 %) aus.
Alimentenbevorschussung sinkt weiter
Die Alimentenbevorschussung ist eine bedarfsabhängige Leistung, bei der die zuständige Wohnsitzgemeinde die festgelegten Unterhaltsbeiträge vorschussweise übernimmt, die vom ehemaligen Partner oder der ehemaligen Partnerin nicht bezahlt werden. Die neuesten Zahlen für das Jahr 2018 zeigen, dass die Quote nochmals gesunken ist, von 0,74 % im Vorjahr auf aktuell 0,63 %. Damit liegt sie auf einem neuen Tiefstand seit 2012. Diese Tendenz zeigt sich auch auf schweizerischem Niveau.