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Veterinäramt informiert mit Broschüre zur Hundehaltung im Kanton

Das Veterinäramt verschickt in dieser Woche die Rechnungen für die ordentliche Hundesteuer 2018. Erstmals erscheint zudem eine Informationsbroschüre zur Hundehaltung im Kanton, die den Rechnungen beiliegt.

In der Schweiz gibt es kein nationales Hundegesetz. Das führt dazu, dass jeder Kanton seine eigenen Vorschriften kennt. Das macht es für Hundehaltende nicht immer einfach, sich zu Recht zu finden. Häufig ist es auch so, dass innerhalb eines Kantons die Zuständigkeiten wechseln zwischen dem Veterinäramt und den Gemeinden.

In Appenzell Ausserrhoden ist das Veterinäramt grösstenteils für den Vollzug des Hundegesetzes zuständig. Darum hat es eine Informationsbroschüre zur Hundehaltung in Appenzell Ausserrhoden erarbeitet. Ziel der Broschüre ist es, die Hundehaltenden über die wichtigsten Vorschriften zur Hundehaltung im Kanton zu informieren. Damit die Broschüre möglichst für alle Menschen im Kanton klar und verständlich ist, ist sie in "leichter Sprache" abgefasst. Sie liegt den Hundesteuerrechnungen einmalig bei. Die Broschüre ist auch im Internet abrufbar.

Anpassungen zur Steuererhebung
Gestützt auf die Erfahrungen der ersten Erhebung der Hundesteuer im letzten Jahr, hat der Regierungsrat Ende Dezember 2017 die kantonale Hundeverordnung einer Teilrevision unterzogen. Damit ist es ab diesem Jahr nun möglich, Hunde auch anteilsmässig zu besteuern. So muss zum Beispiel für Hunde, die während dem Jahr neu angeschafft werden, nur noch ein Teil der Hundesteuer bezahlt werden. Für einen Hund, der während des Jahres stirbt, gibt es zudem neu die Möglichkeit, einen Teil der Hundesteuer innert 30 Tagen nach dem Ereignis zurückzufordern.

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