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Absichtserklärung über Spitalareal unterzeichnet

Die Vertreter des Regierungsrates von Appenzell Ausserrhoden und des Vereins Appenzellerland über dem Bodensee haben heute eine Absichtserklärung bezüglich der Übernahme des Spitalareals Heiden unterzeichnet. Darin werden zentrale Eckwerte und das weitere Vorgehen für die Verhandlungen festgelegt.

Der Kanton will das Areal des ehemaligen Spitals in Heiden veräussern, da er keinen Eigenbedarf mehr hat und die Erträge aus den bestehenden Mietverträgen seine Kosten nicht decken. Die Gemeinden Grub AR, Heiden, Lutzenberg, Reute, Wald, Walzenhausen und Wolfhalden, die Mitglieder des Vereins "Appenzellerland über dem Bodensee" (AüB) sind, sowie der Innerrhoder Bezirk Oberegg wollen gemeinsam Teile dieses Areals übernehmen. Konkret sollen Räumlichkeiten für ein ambulantes Gesundheitszentrum sowie für Angebote der regionalen Alterspflege bereitgestellt werden. Dazu würde ein neuer regionaler Zweckverband gegründet werden.

In der Absichtserklärung werden zentrale Eckwerte festgelegt: Zum einen soll der angestrebte Zweckverband nur das Spitalgebäude, den Parkplatz, die darunterliegende Operationsstelle und sämtliche dazugehörende Liegenschaftsflächen übernehmen. Die Liegenschaft "Alte Brauerei" und das Dunant-Haus, in dem auch das Museum Henry Dunant integriert ist, gehören nicht dazu.

Zum anderen muss der Zweckverband selbsttragend sein und seine laufenden Kosten, den Gebäudeunterhalt, die Anpassungen der Infrastruktur, die Kapital- und Amortisierungskosten sowie die Weiterentwicklung des Areals selbst erwirtschaften. Daneben haben sich beide Verhandlungsparteien darauf geeinigt, gemeinsam eine externe Zustands- und Unterhaltsanalyse in Auftrag zu geben, um den anstehenden Unterhaltsbedarf des Spitalgebäudes festzulegen. Schliesslich sind auch die noch offenen Fragen zur unterirdischen Operationsstelle abschliessend zu klären.

Die anstehenden Verhandlungen erfolgen in partnerschaftlicher Weise. Das Verhandlungsergebnis wird auf beiden Seiten durch die zuständigen Stellen zu genehmigen sein. Der definitive Entscheid über die Gründung des neuen Zweckverbandes und damit den Kauf des Spitalgebäudes wird in den meisten beteiligten Gemeinden von der Bevölkerung in obligatorischen oder fakultativen Referenden getroffen werden. Eine zukunftsgerichtete Lösung im Vorderland wird von allen Verhandlungsparteien angestrebt.

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