Die Umweltpolitik ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kanton. Die Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen sind zentrale Instrumente zur koordinierten Umsetzung der Umweltpolitik. Im Rahmen der Vereinbarungen wird jeweils festgelegt, welche Leistungen in den Kantonen erbracht werden, um die übergeordneten Zielvorgaben zu erreichen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone bei den Massnahmen finanziell zu unterstützen. Dank der Programmvereinbarungen mit einem gezielten Mitteleinsatz wird der Handlungsspielraum der Kantone bei der Umsetzung gestärkt.
Der Regierungsrat hat die ausgehandelten Programmvereinbarungen mit dem Bund für die Periode 2025-2028 verabschiedet. Die Programmkosten umfassen rund 25.4 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt davon brutto rund 11.5 Millionen Franken. Die Kostenanteile sind im Voranschlag 2025 und im Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 des Kantons eingestellt. In Abhängigkeit der künftigen Finanzbeschlüsse des Bundes oder des Kantons z.B. in Zusammenhang mit allfälligen Sparmassnahmen sind Vertragsanpassungen möglich.
Der Regierungsrat will gemäss Regierungsprogramm, die Qualität der verbindlich festgelegten Flächen wertvoller Naturräume gezielt weiterentwickeln. Die Programmvereinbarungen mit den Bund in den Bereichen Wald, Revitalisierungen, Landschaft und Naturschutz leistet einen zentralen Beitrag für die Zielerreichung. Ganz konkret bedeutet dies, dass mit der finanziellen Unterstützung des Bundes wichtige Projekte zur Förderung der Attraktivität von Appenzell Ausserrhoden für Mensch und Natur realisiert werden können. Ein Grossteil der im Rahmen der Programmvereinbarungen zur Verfügung gestellten Mitteln fliesst bei der konkreten praktischen Umsetzung in die heimische Wirtschaft.