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Ausserordentliches Düngefenster vom 6. bis 9. Februar

Aufgrund der milden Witterung der letzten Tage öffnet das kantonale Amt für Umwelt vom 6. bis zum 9. Februar ein Düngefenster. Die Tagesmitteltemperatur der letzten sieben Tage stieg stellenweise auf über 5 °C, sodass davon auszugehen ist, dass dort Pflanzen wieder mit dem Wachstum beginnen und in der Lage sind, ausgetragene Nährstoffe aufzunehmen.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt im Zeitraum von Mitte November bis Mitte Februar ein grundsätzliches Düngeverbot für den Austrag von flüssigem Dünger wie etwa Jauche. Pflanzen stellen während dieser Zeit normalerweise ihr Wachstum ein. Es gilt die Vegetationsruhe.

Das Amt für Umwelt (AfU), hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Düngefenster zu öffnen, bei dem ein Austrag auch während dieses Zeitraums möglich ist. Ein Düngefenster entsteht, wenn die Tagesmitteltemperatur während sieben aufeinanderfolgenden Tagen auf über 5 °C steigen. Nach einer solchen Phase ist davon auszugehen, dass die Pflanzen wieder wachsen und Nährstoffe aufnehmen können. Die anhaltende, aussergewöhnliche warme Witterung der letzten Tage reicht nun aus, um für den Zeitraum vom 6. bis zum 9. Februar ein kurzes Düngefenster zu öffnen. Die Pflanzen können bei diesen Bedingungen ausgebrachte Nährstoffe aufnehmen.

Mit zunehmender Höhe und in schattigen Lagen bleibt die Möglichkeit für den Austrag von Flüssigdüngern weiterhin eingeschränkt. Um das Temperaturkriterium sicher einhalten zu können, empfiehlt es sich deshalb, einen allfälligen Düngeraustrag auf südseitigen Flächen unter 1'000 Metern zu prüfen. Mit einem massvollen Düngeaustrag können Betriebe mit knapper Lagerkapazität nach dem niederschlagsreichen Winter entlastet werden.

Nach dem 10. Februar zeigen die aktuellen Wettermodelle wieder eine Abkühlung mit Tagesmitteltemperaturen unter 5 °C. Das AfU rät deshalb nach Ablauf des aktuellen Düngefensters mit einem nächsten Austrag bis zur nächsten warmen Witterung im Frühling zu warten.

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