Inhalt

Richtplananpassung fürs Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum genehmigt

Der Bund hat eine Anpassung des kantonalen Richtplans genehmigt. Darin wurde die Objektliste der Bauten und Anlagen von überörtlicher Bedeutung und das Kapitel zu den Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende angepasst. Damit wird nun das geplante Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden in Gmünden im kantonalen Richtplan aufgenommen.

Gemäss eidg. Raumplanungsgesetz sind für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen sachgerechte Standorte zu bestimmen. Im Kapitel 'Öffentliche Bauten und Anlagen' des kantonalen Richtplans werden solche geplanten Bauten und Anlagen in einer Objektliste geführt. Das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte nun auf Antrag des Regierungsrates eine aktualisierte Objektliste.

Im Kapitel 'Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende' wurde das Gebiet Bächli in der Gemeinde Teufen als Alternativstandort gestrichen. Das Gebiet eignet sich aufgrund seiner Lagequalitäten nicht als Stand- und Durchgangsplatz für Fahrende.

Mit der Richtplananpassung wurde auch das geplante Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden in Gmünden im kantonalen Richtplan aufgenommen. Der Regierungsrat schafft damit auf der Stufe des kantonalen Richtplans vorerst eine planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des Neubauprojekts. Die Planung ist nun im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung zu konkretisieren. Der Start des politischen Prozesses ist mit der Überweisung des Kreditantrags an den Kantonsrat Mitte März bereits erfolgt.

Die Richtplananpassung wird auf den 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr