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Feuer machen im Siedlungsgebiet wieder erlaubt, Feuerverbot im Wald gilt aber weiterhin

Der Kanton hebt das absolute Feuerverbot am Mittwoch, 19. August, 12 Uhr, auf. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung geführt. Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot aber weiterhin. Bei der Wasserversorgung sind die Hinweise und allfälligen Sparaufrufe der lokalen Wasserversorgungen zu beachten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Situation in Appenzell Ausserrhoden geführt. Der Kanton hebt deshalb das Feuerverbot im Siedlungsgebiet per Mittwoch, 19. August, 12 Uhr, auf.

Weiterhin gültig ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das bedeutet:

  • Im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter) sind aufgrund der Waldbrandgefahrstufe 4 offene Feuer oder das Grillieren mit Holzkohle wie bis anhin verboten.
  • Die Verwendung von Gas- oder Elektrogrill ist im Wald verboten, in Waldesnähe (bis 50 Meter) aber erlaubt.
  • Im Siedlungsgebiet ausserhalb des Waldabstands (50 Meter Waldabstand) ist das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer wieder erlaubt.
  • Im Siedlungsgebiet ausserhalb des Waldabstands (50 Meter Waldabstand) ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk wieder möglich.
  • Im ganzen Kanton ist das Abfeuern von Raketen / -batterien und Steigenlassen von Himmelslaternen mit Kerzen weiterhin untersagt.

Details sind im Merkblatt zu finden.

Situation Wasserversorgung

Die Regenfälle reichen noch nicht aus, um die länger anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen. Die Situation der Wasserversorgungen ist lokal unterschiedlich. Einzelne Wasserversorgungen bzw. Gemeinden rufen deshalb weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Bevölkerung wird gebeten, die Informationen und allfälligen Sparaufrufe ihrer jeweiligen Wasserversorgung oder Gemeinde zu beachten.

Der Kanton beobachtet die Entwicklung der Wetter-, Brand- und Wassersituation genau und wird die geltenden Massnahmen bei einer weiteren Entspannung entsprechend anpassen. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen sind unter www.ar.ch/waldbrandgefahr verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
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