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Gewaltfreie Erziehung: ein Meilenstein für die Kinderrechte in der Schweiz

Am 1. Juli tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft. Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie bestätigt das Recht der Kinder auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden begrüsst diesen Schritt und setzt sich dafür ein, dass Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema sensibilisiert sind. 

Untersuchungen zeigen, dass Gewalt gegen Kinder in der Schweiz nach wie vor ein ernstes Problem darstellt. Ob körperlich oder psychisch: Gewalt hat kurz- und langfristig schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder (Angstzustände, Verlust des Selbstwertgefühls, gewalttätiges Verhalten oder Beziehungsprobleme). Sie hat keinen erzieherischen Nutzen, kann aber den Lebensweg von Kindern nachhaltig beeinträchtigen.

Mit dem Inkrafttreten des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch am 1. Juli 2026 wird eine Forderung, die im Schweizer Strafrecht und in der Kinderrechtskonvention der UNO bereits anerkannt ist, ausdrücklich im Zivilrecht verankert. Dank dieser Revision verfügt das Schweizer Recht künftig über eine Rahmennorm, die eine klare Richtung zugunsten einer Erziehung im Einklang mit den Kinderrechten vorgibt. Die neue gesetzliche Bestimmung verändert den Handlungsspielraum der Behörden nicht, aber sie gibt Fachleuten im Kinderschutz ein zusätzliches Instrument für die Begleitung von Familien an die Hand. Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung schliesst nicht aus, dass Eltern ihren Kindern Regeln vorgeben, Grenzen setzen und Konsequenzen bei Regelverstössen angemessen sowie nachvollziehbar umsetzen – im Sinne einer wohlwollenden und konstruktiven Erziehungspraxis, die weiter gefördert werden soll.

Viele Eltern fühlen sich heute angesichts der Herausforderungen, die mit der Erziehung verbunden sind, überfordert – sei es aufgrund von Zeitmangel, Stress oder der Schwierigkeit, zuverlässige Hilfsangebote zu finden. Alltägliche Situationen wie etwa Konflikte zwischen Kindern, Schlafstörungen, der Umgang mit Emotionen oder Fragen rund um die Schule können schwierige Fragen aufwerfen.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass Eltern und Kinder bei Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln ausreichend Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben. Die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner von Appenzell Ausserrhoden sind unter www.ar.ch/beratung zu finden.

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