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Kommission hält an ihrem Modell zur Arbeitszeitentlastung im Volksschulgesetz fest

Die kantonsrätliche Kommission Bildung und Kultur (KBK) hat die Beratung der Totalrevision des Volksschulgesetzes in 2. Lesung abgeschlossen. Aus Sicht der Kommission hat der Regierungsrat die Änderungen aus der 1. Lesung umgesetzt und die offenen Fragen beantwortet. Bei der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit beantragt die Kommission, zu ihrer Version der Ausgestaltung aus 1. Lesung zurückzukehren.

Mit einem ausführlichen Bericht hat der Regierungsrat die offenen Fragen aus der 1. Lesung aufgenommen und aus Sicht der Kommission umfassend beantwortet. Die Kommission bedankt sich für diese umsichtige Arbeit.

Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit für ältere Lehrpersonen

Anlässlich der 1. Lesung hat Kantonsrat Kessler im Namen der Fraktion der FDP.Die Liberalen einen Änderungsantrag zu Art. 46 gestellt, der das Konzept der Freiwilligkeit bei der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit ins Spiel brachte. Der Kantonsrat hat diesem Antrag zugestimmt. Zur Umsetzung des Änderungsantrags hat der Regierungsrat die Bestimmung aus dem Volksschulgesetz in die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule (BLV) verschoben.

Die Kommission hat die Umsetzung des Änderungsantrags durch den Regierungsrat eingehend geprüft. Sie beantragt grossmehrheitlich, zu ihrer Version der Ausgestaltung der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit aus 1. Lesung zurückzukehren und die entsprechenden Anpassungen in der BLV rückgängig zu machen. Aus Sicht der Kommission war die ursprüngliche Absicht der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit, die Lehrpersonen im Alter zeitlich zu entlasten. Mit dem Vorschlag des Regierungsrates haben sie nun die Wahl zwischen Freizeit und Geld. Die Kommission lehnt die Option auf eine Lohnzulage ab. Dies führt zu einer Monetarisierung der altersbedingten Ansprüche. 

Der Anspruch auf Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit für die Lehrpersonen der Volksschule soll gemäss Antrag des Regierungsrates im Sinne der Gleichbehandlung auch für die kantonalen Lehrpersonen gelten. Die Kommission lehnt diesen Antrag des Regierungsrates ab. Sie ist grundsätzlich der Ansicht, dass auch die kantonalen Lehrpersonen eine Altersentlastung erhalten sollen. Sie regt dazu eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Gesetze an. Dabei soll die Besoldung der kantonalen Lehrpersonen grundsätzlich überdacht und eine Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit festgelegt werden, die in das Gesamtgefüge der Besoldung passt. 

Pflicht zum Angebot von Schulsozialarbeit und Musikschulen durch die Gemeinden

Auf Antrag der Kommission hat der Kantonsrat in 1. Lesung beschlossen, die Gemeinden zur Führung von Schulsozialarbeit zu verpflichten. Der Regierungsrat führt dazu einen neuen Art. 68 ein. Ebenso hat der Kantonsrat einem Antrag der Kommission zugestimmt, wonach die Gemeinden verpflichtet werden sollen, Musikschulen zu führen. Die Kommission begrüsst, dass der Regierungsrat diese beiden Beschlüsse des Kantonsrates umgesetzt hat.

Alle Anträge und deren Begründungen können dem Bericht und Antrag der Kommission vom 13. Februar 2023 entnommen werden.

Die 2. Lesung der Totalrevision des Volksschulgesetzes wird an der Kantonsratssitzung vom 27. März 2023 stattfinden. Die Sitzung wird in einem Live-Stream auf dem youtube-Kanal des Kantons übertragen, erreichbar unter www.ar.ch .

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