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Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden im Richtplan aufgenommen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine Anpassung des kantonalen Richtplans erlassen. Dabei wurde die Objektliste der Bauten und Anlagen von überörtlicher Bedeutung und der Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende angepasst. In diesem Kontext wurde auch das geplante Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden in Gmünden aufgenommen.

Gemäss eidg. Raumplanungsgesetz sind für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen sachgerechte Standorte zu bestimmen. Im Kapitel 'Öffentliche Bauten und Anlagen' des kantonalen Richtplans werden solche geplanten Bauten und Anlagen in einer Objektliste geführt. Der Regierungsrat erliess nun eine aktualisierte Objektliste. Er hat in diesem Kontext auch das geplante Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden (Gemeinde Teufen/Gmünden) in diese Objektliste aufgenommen. Damit schafft der Regierungsrat vorerst eine planungsrechtliche Grundlage für eine allfällige Umsetzung des Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden. Der weitere politische Prozess wird im Jahr 2025 auf den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Projekt fortgesetzt.

Zudem hat der Regierungsrat im Kapitel 'Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende' das Gebiet Bächli in der Gemeinde Teufen als Alternativstandort aus der Objektliste gestrichen. Das Gebiet eignet sich aufgrund seiner Lagequalitäten nicht als Stand- und Durchgangsplatz für Fahrende.

Die Richtplananpassung wurde zur Genehmigung beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.

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