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Teilrevision der Besoldungsverordnung in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt eine Teilrevision der Besoldungsverordnung in die Vernehmlassung. Es soll eine Grundlage geschaffen werden, den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung vergünstigte Abonnemente des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung stellen zu können.

Mit der Teilrevision der Besoldungsverordnung soll eine Grundlage geschaffen werden, die es dem Kanton erlaubt, seinen Angestellten Abonnemente zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu vergünstigen. Durch die Vergünstigung von ÖV-Abonnementen soll einerseits die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gefördert werden. Andererseits soll dadurch die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Appenzell Ausserrhoden als Arbeitgeber gesteigert bzw. erhalten werden.

Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zur kantonsrätlichen Verordnung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Besoldungsverordnung dauert bis zum 22. März 2024. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen  einsehen.

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