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Register der Datensammlungen

Seit 1. Februar 1999 besteht ein Register der Statistiken und Datensammlungen von Personendaten des Kantons.

Mit dem vorliegenden Register soll die Transparenz und ein Überblick über die in der Verwaltung des Kantons verfügbaren Daten geboten werden; dies mit Blick auf die in der Kantonsverfassung und im Datenschutzgesetz verankerten Rechte betreffend den Datenschutz (Recht auf Schutz der persönlichen Daten einer Person, Einsichtsrecht, Berichtigungsrecht). In erster Linie von Interesse sind dabei die Datensammlungen, welche Personendaten enthalten.

Im Rahmen der Erhebungen innerhalb der kantonalen Verwaltung werden nebst den Datensammlungen die Statistiken, die im Kanton erstellt werden, nur beschränkt erfasst. Der Unterschied zwischen Statistiken und Datensammlungen ist: Datensammlungen sind Sammlungen von Personendaten, die nach den betroffenen Personen erschlossen oder erschliessbar sind. Das vorliegende Register strebt insbesondere bezüglich der Datensammlungen mit Personendaten Vollständigkeit an.

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