Inhalt
Spiel und Lotterie
In Appenzell Ausserrhoden sind bewilligungspflichtig:
- das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielautomaten.
- die Eröffnung und der Betrieb von Spielsälen.
- die Durchführung von Lottoveranstaltungen.
Eine Bewilligung zur Durchführung von Tombolas ist nur noch erforderlich, wenn die Plansumme 20'000 Franken überschreitet.
Weitere Auskunft zu Spiel und Lotterie erteilt das Departementssekretariat (Adresse siehe rechts).
Formulare
- Formular Abrechnung Tombola oder Lottoveranstaltung (dotx)
- Gesuch Bewilligung kleines Pokerturnier (dotx)
- Gesuch Bewilligung lokale Sportwette (dotx)
- Gesuch selbständige Lottobewilligung (dotx)
- Gesuch Bewilligung Tombola (dotx)
- Gesuch unselbständige Lottobewilligung (dotx)
- Meldung bewilligungsfreie Tombola (dotx)
- Meldung bewilligungsfreie unselbständige Lotterie (dotx)
Zusätzliche Informationen
Departement Inneres und Sicherheit
Schützenstrasse 1
9100
Herisau
T: +41 71 343 63 63
Bürozeiten
Das Sekretariat ist jeweils vormittags besetzt.