Das kantonale Geoinformationsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Gebühren. Basierend darauf werden derzeit in Appenzell Ausserrhoden für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten des Kantons und der Gemeinden Gebühren erhoben.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Geoinformationen für Entscheidungen in der Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und im Alltagsleben immer wichtiger werden. Geodaten (Daten mit einem Raum- und Zeitbezug), die öffentlich zugänglich sind, sollen deshalb der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zur freien Nutzung, Weiterverwendung und Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die «Open Government Data (OGD)»-Strategie des Bundes auf der kantonalen Ebene umgesetzt.
Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass mit der Einführung von OGD die Geodaten den Behörden, der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft einfacher zugänglich gemacht werden. Die Einführung von OGD führt zu massgebenden positiven Effekten bei der Zusammenarbeit, Effizienz und der Datenqualität, da Prozesse, der Zugang und die Nutzung (Finanzierung) deutlich vereinfacht werden können.
Die teilrevidierte Geoinformationsverordnung tritt per 1. Februar 2025 in Kraft.