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Kurzarbeitsentschädigung

Voranmeldung von Kurzarbeit

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Voranmeldungen von Kurzarbeit sind elektronisch über den eService Job-Room einzureichen. Dafür müssen Sie vorab ein Login erstellen. Die elektronische Einreichung verkürzt die Bearbeitungszeit und erleichtert Ihnen eine allfällige Verlängerung der Voranmeldung. Reichen Sie die Voranmeldung per Post oder E-Mail ein, kann sich die Bearbeitung Ihrer Voranmeldung verzögern.

Sie finden alle nötigen Informationen und Vorschriften, die zur Kurzarbeit zu beachten sind, sowie die entsprechenden eServices auf arbeit.swiss. Für Fragen steht Ihnen die KAST Appenzell Ausserrhoden selbstverständlich auch per E-Mail (kurzarbeit@clutterar.ch) oder telefonisch zur Verfügung (siehe Kontaktangaben rechts).

Bei technischen Fragen zum Job-Room sowie zu den eServices wenden Sie sich bitte an jobroom@alv.admin.ch oder benutzen Sie das Kontaktformular auf arbeit.swiss.

Umsatzblatt 2020-2024

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Fachbereich KAST
Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 60

Broschüre Kurzarbeitsentschädigung