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Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchtsbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht und damit von einer entsprechenden erweiterten Kompetenz Gebrauch gemacht, die ihm das Parlament vor Kurzem verliehen hat. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Arbeitsmarktstatistik Oktober 2025
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden waren Ende Oktober 2025 844 Stellensuchende beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert, 32 Personen mehr als noch im September 2025. Davon waren 481 Personen als arbeitslos gemeldet, was einer Zunahme von 4 Personen gegenüber September 2025 entspricht. Die Arbeitslosenquote lag bei 1.6% und damit gleich hoch wie im Vormonat.
Mit dem für das Jahr 2024 erstmals erschienenen Jahresbericht geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in die Entwicklungen des Arbeitsmarktes im Kanton Appenzell Ausserrhoden und die Tätigkeit der Arbeitslosenversicherung AR im vergangenen Jahr. Der Bericht zeigt auf, wie wir mit gezielten Massnahmen die Integration von Stellensuchenden fördern und den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes begegnen.
Flyer "Online-Services für Stellensuchende"
Haben Sie gewusst? Stellensuchende können nicht nur ihre Anmeldung beim RAV online abwickeln, sondern auch ihre Bewerbungsunterlagen und den Nachweis ihrer Arbeitsbemühungen in wenigen Schritten online übermitteln. Nachdem sie sich auf der Plattform "Job-Room.ch" registriert haben, können Stellensuchende diese Unterlagen direkt über diese Plattform an das RAV schicken. Dies erleichtert die administrative Verwaltung bei den RAV wie auch bei den stellensuchenden Personen. Zu den Online-Services