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Stellenmeldepflicht

Im Dezember 2016 hat das eidgenössische Parlament beschlossen, die Massen-einwanderungsinitiative mit einer Stellenmeldepflicht für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit umzusetzen. Sie soll eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotentials ermöglichen und so zur Eindämmung der Zuwanderung aus dem EU-Raum beitragen.

Die Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss, der offiziellen Informationsseite des Bundes.

Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden liegt in der Verantwortung der Arbeitslosenversicherung AR und insbesondere des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV). Unser erklärtes Ziel ist eine dienstleistungsorientierte und administrativ "schlanke" Umsetzung der Bundesvorgaben.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht wenden sie sich bitte an den RAV Arbeitgeberservice unter der Nummer +41 71 353 63 66 oder an rav.ags@ar.ch


Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht


Meldepflichtig oder nicht? Machen Sie den Check-up

Mit dem Check-Up-Tool des SECO können Sie einfach und schenll prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Die aktuell meldepflichtigen Berufsarten gelten ab dem 1. Januar 2024.

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Arbeitgeberservice
Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 66